Suhrkamp: Geschäftsführung bleibt im Amt

Kammergericht weist Klage der Medienholding ab

26. August 2014
Redaktion Börsenblatt
Das Kammergericht Berlin hat in einem Berufungsverfahren eine Klage von Hans Barlachs Medienholding gegen die Suhrkamp Verlagsleitungs GmbH abgewiesen. Damit hob es ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Dezember 2012 auf, in dem unter anderem die Abberufung der Suhrkamp-Geschäftsführung für rechtsgültig erklärt worden war.

Dieser Auffassung ist das Kammergericht nach eigenen Angaben nicht gefolgt. Damit kann die Geschäftsführung weiter im Amt bleiben, und die Gesellschafterbeschlüsse bleiben in Kraft.

In der Sache ging es um einen Beschluss der Gesellschafter zur Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 sowie um einen weiteren Beschluss, mit dem die Abberufung der Suhrkamp-Geschäftsführung abgelehnt worden war. Das Kammergericht hat keine Revision zugelassen. Die Entscheidungsgründe liegen bisher weder der Pressestelle des Gerichts noch dem Verlag selbst vor.