Entscheidung der EU-Finanzminister

Ja zur steuerlichen Gleichbehandlung für E-Books

2. Oktober 2018
von Börsenblatt
Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Dieser Schritt ist entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen können.

In Deutschland würde sich der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie Hörbuch-Downloads dann von 19 Prozent auf 7 Prozent wie bei gedruckten Büchern reduzieren.

"Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital. Die Entscheidung kann der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei,  gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Somit fördert die Entscheidung auch maßgeblich die Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das EU-Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen. Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.

Update 17 Uhr: Grütters begrüßt Entscheidung der Finanzminister

"Es war ein langer Weg mit einem gutem Ende", sagt die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, zur Entscheidung der ECOFIN. Damit sei "klar gestellt: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen". Bei der Entscheidung, bestimmte Angebote durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterstützen, komme es eben nicht auf die Form, sondern auf den Inhalt an. Die für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbare Funktion einer vielfältigen Presse werde gedruckt wie online erfüllt. "Und auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form. Wir haben uns deshalb intensiv auch gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, das europäische Mehrwertsteuerrecht entsprechend zu ändern", so Grütters.