Blockchain – Teil (2)

Tokens und Smart Contracts Oder: Die Blockchain und die Buchbranche

6. März 2018
von Börsenblatt
Im ersten Teil hat sich bookbytes-Blogger Volker Oppmann mit dem derzeit wohl beliebtesten Anwendungsfall von Blockchains beschäftigt, den Kryptowährungen, und festgestellt, dass sich diese weder zum Bezahlen eignen, noch echte Währungen sind. In diesem Beitrag geht es nun grundsätzlich um die Funktion einer Blockchain sowie um mögliche Anwendungen für die Buchbranche. 

Zunächst würde ich aber gerne dem Rat von Torsten Kleinz folgen und den Begriff »Blockchain« durch »Spezial-Datenbank« ersetzen. Klingt gleich schon viel weniger spektakulär, oder? Vor allem hilft es sich zu vergegenwärtigen, dass eine Datenbank eben kein Allheilmittel ist, das von allein sämtliche Probleme löst. Und dass eine Datenbank immer nur ein Werkzeug ist, das sich zwar für eine ganze Reihe von Einsatzmöglichkeiten eignet, aber bei Weitem nicht für alle. Denn merke: »Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.« (Paul Watzlawick)

Wir sollten also nicht in die Versuchung geraten, jedes Problem mit einer Blockchain erschlagen zu wollen ;) Wenn wir unsere Spezial-Datenbank nämlich einmal mit anderen Datenbanken vergleichen, werden wir feststellen, dass sie im Grunde nicht viel kann. So ist sie zum Beispiel nicht nur äußerst langsam, sondern hat durch die benötigte Rechenleistung auch einen geradezu irrwitzigen Stromverbrauch. Und ihr fehlt auch eine ganz entscheidende Eigenschaft, die andere Datenbanken auszeichnet: Wiederbeschreibbarkeit. Einmal beschrieben, lassen sich Einträge nämlich nicht mehr löschen oder gar korrigieren. Doch genau das, dass die Einträge im Nachhinein eben nicht mehr geändert werden können, ist gleichzeitig auch ihre größte Stärke. Und dass diese Einträge für alle offen zugänglich und damit nachvollziehbar sind.

Deshalb eigenen sich diese Spezial-Datenbanken entgegen weit verbreiteter Vorurteile auch nicht als Kopierschutz – ganz im Gegenteil. Die in der Datenbank hinterlegten Daten sind nicht nur für jeden frei einsehbar, sondern auch kopierbar. Verschlüsselt ist lediglich die Berechnung, welche die Einträge in die Datenbank validiert. Es ist wie ein in Bernstein eingeschlossenes Insekt, das für immer sein Aussehen behält – aber eben auch für alle sichtbar ist. Jeder kann sich ein Bild davon machen und es beliebig oft reproduzieren. Dem im Bernstein eingeschlossenen Objekt lässt sich allenfalls zugutehalten, dass es eine unverwechselbare Eigentümersignatur trägt.

Zwischenfazit

Wir halten fest: Das Einzige, was sich mit einer Spezial-Datenbank (vulgo Blockchain) wirklich sehr gut machen lässt, ist Datensätze unveränderlich abzulegen und die an diesen Datensätzen berechtigen Eigentümer eindeutig zu identifizieren.

Es ist ein wenig so als wäre man in der Lage, fälschungssichere Seriennummern herzustellen und diese wiederum fälschungssicher einem Eigentümer zuzuordnen. Eine Antwort darauf, wozu diese Seriennummern eigentlich gut sein sollen, haben wir damit aber noch nicht gefunden.

Token Sales

Stellen Sie sich vor, sie besuchen einen Jahrmarkt. An jeder Ecke stehen Verkäufer und bieten Ihnen diese schönen, bunten Fahrchips an, die man von Kinderkarussellen und Achterbahnen kennt. Sie versprechen einem, dass dies ganz besondere Chips sind, da es jeden dieser Chips nur ein einziges Mal gebe und man sich glücklich schätzen dürfe, einen derart besonderen Chip zu besitzen. Vor allem aber seien dies regelrechte Wunderchips, mit denen sich alles Mögliche anstellen ließe. Zumindest in der Theorie. Denn wir wissen leider immer noch nicht, wozu diese Chips konkret eingesetzt werden sollen: Als Fahrkarte für eines der Fahrgeschäfte auf dem Jahrmarkt? Als Jeton, den man im Casino setzen kann? Als Pfandmarke? Als Chip für den Einkaufswagen oder für die Umkleide im Schwimmbad? Als Gutschein, gegen dessen Vorlage wir etwas in einem Geschäft bekommen? Und wenn ja, was? Ein Freibier? Einen Lutscher? Oder gar ein Auto? Sie fragen den Verkäufer, aber der zwinkert Ihnen nur verschwörerisch zu: »Keine Ahnung! Aber wir denken uns etwas ganz Besonderes aus …«

Genau nach diesem Prinzip funktionieren Token-Sales. Ein Token ist wie ein Gutschein, eine Pfandmarke, eine Münze oder auch eine Chipkarte, die einem Zugang zu etwas oder ein Recht an etwas verschafft. Sie berechtigt ihren Eigentümer dazu etwas zu tun (z.B. eine Runde Karussell zu fahren oder den Backstage-Bereich bei einem Konzert zu betreten), etwas zu benutzen (z.B. ein Gerät oder eine Software) oder im Austausch dafür etwas zu erhalten (z.B. eine Rückzahlung bei Pfandmarken oder eine Vergünstigung bei einem Gutschein). Im Grunde gehören auch die ICOs (Initial Coin Offerings) von Cryptocurrencies in diese Kategorie. Man verkauft einen Gutschein mit dem Versprechen, diesen zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine Leistung oder eine Zahlung eintauschen zu können.

Viele Firmen nutzen dies inzwischen als einen alternativen Weg der Kapitalbeschaffung. Statt sich also Geld zu leihen oder Anteile an seinem Unternehmen an einen Investor zu verkaufen, verkauft man im Grunde Schuldscheine – oder bekommt Vorschüsse auf eine noch zu erbringende Leistung. Im Gegensatz zum Crowdfunding, bei dem man versucht, ein konkretes Produkt über eine Art Subskriptionsmodell vorzufinanzieren und anschließend produzieren zu lassen, gibt es dabei in den meisten Fällen noch nicht einmal eine Produktidee. Geschweige denn einen konkreten Anwendungsfall. Man baut einfach darauf, dass einem mit genügend Geld in der Tasche schon etwas Brauchbares einfallen wird.

Smart Contracts

Haben wir es neben einem reinen Token mit einen konkreten Anwendungsfall zu tun, begeben wir uns in den Bereich der so genannten »Intelligenten Verträge« (Smart Contracts). Die Idee dahinter ist, dass es zur Erfüllung einer vertraglich vereinbarten Leistung keinerlei menschlicher Zwischenhändler oder Vermittler wie etwa Anwälten oder Serviceangestellten mehr bedarf, sondern dass sich die vereinbarten vertraglichen Leistungen quasi selbst abwickeln und – zentraler Aspekt – auch gleichzeitig selbst für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung sorgen. Die eigentliche Ingenieurleistung liegt hier weniger in der jeweiligen Blockchain, welche die Korrektheit der Angaben garantiert, sondern in der konkreten Anwendung sowie der Infrastruktur, die darauf aufgebaut ist.

Ein gern zitiertes Beispiel ist die lückenlose Dokumentation von Lieferketten, die sämtliche Schritte der einzelnen Vertragspartner genauestens protokolliert. So könnte man beispielsweise die Herkunft von Frischwaren wie etwa Fisch komplett vom Fang bis zum Endkunden nachvollziehen – inklusive der Information, ob der Fisch die gesamte Zeit über ordnungsgemäß gekühlt und unter Einhaltung der Hygienevorschriften befördert wurde.

Ein anderes Beispiel sind Autobauer, welche die Herkunft, die Verarbeitung und Qualität eines jeden Bauteils genau nachverfolgen und bei Qualitätsproblemen oder in Schadensfällen gezielt reagieren können.

Dies setzt natürlich voraus, dass man tatsächlich in der Lage ist, die gesamte Lieferkette lückenlos zu überwachen, die nötigen Daten zu erheben und automatisiert weiterzuverarbeiten. Denn nur dann können diese Daten für alle Beteiligten nachvollziehbar mit Hilfe von Spezial-Datenbanken dokumentiert werden. Die dazu nötige Logistik ist um einiges komplexer als die zur Verifizierung der Daten zum Einsatz kommende Blockchain, die lediglich sicherstellt, dass die gesammelten Daten nicht manipuliert worden sind.

Ein weiteres Beispiel liefert das Berliner Start-Up Xain, das  gerade an einem Pilotprojekt mit Porsche arbeitet, bei dem es unter anderem darum geht, die herkömmliche Schlüssel-Technologie durch eine auf der Blockchain basierte Anwendungen zu ersetzen. Schlüssel sollen so fälschungssicher werden und man könnte außerdem einzelnen Personen temporär Zugang zu einem Fahrzeug gestatten, etwa einem Zusteller, der so eine Lieferung direkt im Kofferraum verstauen kann.

Blockchain in der Buchbranche – 3 wilde Ideen

In Bezug auf Sinn stiftende Anwendungen in der Buchbranche fällt in erster Linie das Rechtemanagement ins Auge. Denn genau darum geht es bei unserem Geschäft – um den Handel mit Rechten, unabhängig davon, ob wir diese Rechte selbst auswerten oder an andere lizenzieren.

Anwendungsfall (1) – Limitierte digitale Ausgaben und Watermarking

Ein spannender Anwendungsfall wäre beispielsweise der Bereich DRM in Kombination mit Watermarking. Auch hier liegt dir größere Herausforderung nicht in der Blockchain selbst, sondern darin, eine entsprechende Markierung in der eBook-Datei anzubringen, die ihrerseits nicht oder nur unter hohem Aufwand zu entfernen ist (Watermarking). (Die Manipulation von Bildpixeln oder Einträge im CSS sind dazu sicherlich nicht geeignet.)

Darüber ließe sich zwar nicht verhindern, dass die entsprechende eBook-Datei einfach kopiert werden kann – taucht die Datei aber beispielsweise auf einer Tauschbörse oder an einer anderen Stelle im Netz auf, kann der jeweilige Verursacher eindeutig identifiziert und in Regress genommen werden.

Ein weiterer interessanter Anwendungsfall wäre, dass man bis dato nicht unterscheidbare – weil identische – Kopien einer digitalen Datei mit Hilfe der Blockchain tatsächlich individualisieren könnte, bis hin zu einem Sekundärmarkt für eBooks. Schließlich ließe sich nicht nur die Rechtekette eindeutig nachhalten, sondern man könnte auch die Urheber an jeder weiteren Transaktion finanziell beteiligen, was einen ganz neuen Markt erschließen würde.

Anwendungsfall (2) – Eine universelle Plattform zum Rechte-Clearing

Jede Agentur und jede Honorarabteilung in den Verlagen weiß ein Lied davon zu singen, welchen Aufwand es erzeugt, die einzelnen Rechte und Lizenzen nachzuhalten und abzurechnen. Man ist auf die jährlichen Berichte der Lizenznehmer angewiesen und die Überprüfung der gemachten Angaben ist umständlich und zeitaufwändig – wenn nicht in Teilen sogar unmöglich (zumindest was den vertretbaren Aufwand anbelangt).

Wir sind in erster Linie auf gegenseitiges Vertrauen und die Zuverlässigkeit unserer Partner angewiesen. Und man muss natürlich auch einen Überblick über sämtliche Verträge behalten. Das ist nicht nur in großen Häusern eine echte Sisyphusarbeit.

Mit Hilfe von auf der Blockchain basierenden »Intelligenten Verträgen« ließe sich die Lizenzierung sowie die Abrechnung und das Reporting von Lizenzen nahezu vollständig automatisieren. Keine Abrechnung ginge mehr verloren oder würde vergessen und man hätte jederzeit einen Überblick, wie sich die einzelnen Titel in ihren jeweiligen Märkten entwickeln – physisch wie digital.

Außerdem könnte man für jeden Marktteilnehmer nachvollziehbar machen, welche Rechte bereits verkauft und welche Rechte noch zu haben sind. Die Identifizierung von Rechteinhabern wäre ein Leichtes, die Konditionen für den eigenen Markt schnell ersichtlich und eine Lizenzierung mit ein paar Klicks erledigt – inklusive einer automatischen Benachrichtigung samt Abrechnung an die Rechteinhaber.

Auch hier liegt die eigentliche Herausforderung nicht in der Blockchain, sondern in der Modellierung der Geschäftsmodelle, dem Rechtemanagement und der Nachverfolgbarkeit (Tracking) durch eine tiefe Integration in sämtliche Systeme, die derzeit im Markt im Einsatz sind.

Anwendungsfall (3) – Bücher als Wertpapiere an der Buchhändler-Börse

Ein dritter interessanter Anwendungsfall hängt mit den beiden genannten Punkten eng zusammen und kommt noch vor Veröffentlichung eines Werkes zum Tragen. Damit Bücher überhaupt entstehen können, sind Autoren in der Regel auf Vorschüsse angewiesen. Sie müssen also einen Verlag als Investor finden, der sie bis zur Marktreife vorfinanziert.

Doch gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten wie heute wird es für alle Seiten immer schwieriger, den Erfolg eines Werkes zu kalkulieren. Die Verlage werden vorsichtiger. Im Zweifelsfalle setzt man mehr Kapital auf vermeintliche Beststeller, was allerdings bedeutet, dass für den Rest weniger übrigbleibt.

Aber wer sagt denn, dass es immer nur einen Investor in Form eines Verlags geben kann? Und wer sagt, dass man den Crowdfunding-Gedanken nicht auch weiter in Richtung eines echten Crowd-Investings denken kann? Wie wäre es beispielsweise mit einer echten Börse für Bücher bzw. Buch-Konzepte?

Genau wie sich Start-Ups aktuell über Initial Coin Offerings (ICOs) bzw. Token-Sales das nötige Kapital für ihre Geschäftsideen beschaffen, könnten Autoren einen Token Sale in Form eines IPO = Intellectual Property Offerings veranstalten. (Die Bezeichnung ist an die amerikanische Bezeichnung für einen Börsengang = Initial Public Offering (IPO) angelehnt.)

Dann müsste kein Verlag das alleinige finanzielle Risiko übernehmen – das Risiko ließe sich streuen. Ebenso wie die Gewinne. Und auch wenn Risiko, Gewinn und Verlust entsprechend gestreut würden, könnte ein Verlag im Anschluss immer noch die alleinigen Veröffentlichungsrechte an einem Werk erwerben.

Auf der anderen Seite könnten sich Verlage so auch an Autoren beteiligen, deren Werke anderweitig erscheinen. Und wer als Leser das Glück (bzw. das Näschen) hatte, frühzeitig in Autoren wie Joanne K. Rowling zu investieren, wird sich ebenfalls freuen.

Macht Bücher zu Wertpapieren!

Wäre es nicht toll, eine echte Bücher-Börse zu haben, auf der Autoren ihre Werke anbieten können? Ein Ort, an dem man in Form von IPO-Tokens in Buch-Ideen und mithin in intellektuelles Kapital investieren kann? Sind die Bücher dann fertig, werden sie auf der universellen Clearing-Plattform registriert, über die Verlage dann die Rechte und Lizenzen für ihre präferierten Auswertungsformen erwerben können. Dank der im Vorfeld verkauften Tokens gibt es auch bereits erste Marktprognosen samt adressierbarer Zielgruppe, die sich in ihrer Eigenschaft als Frühphasen-Investoren bzw. bibliophile Business Angels sicherlich auch gerne für die weitere Vermarktung aktivieren lässt.

Und verbindet man die Token-Verkäufe der Bücher-Börse mit Hilfe des Blockchain-Watermarkings am Ende auch noch mit entsprechenden Vorzugsausgaben (ganz gleich ob physisch über einen eingedruckten Code oder auch digital), könnte man Bücher am Ende sogar in echte Wertpapiere verwandeln, da diese besonderen Ausgaben neben einem reinen Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten auch noch mit weiteren exklusiven Rechten, z.B. einer Dividendenausschüttung, ausstattet sind. Signierte Erstausgaben waren gestern. Der moderne Sammler investiert in digital signierte Erstausgaben mit eingebauten Vorzugsaktien und nimmt so an der Wertsteigerung seines Autors teil!

Verrückt? Vielleicht. Aber man wird ja wohl noch träumen dürfen ;)