In eigener Sache

Geschäftsbedingungen für Anzeigen

12. Februar 2021
von Börsenblatt

Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Print- und Online-Produkten der MVB GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend: MVB).
Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu.
(Stand: 22.10.2020)

 

1. Preise

Alle Preise sind freibleibend. MVB behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.

2. Auftrag; Gültigkeit von Preisen; Preisänderungen

„Auftrag” im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder eines Advertorials eines Auftraggebers (nachfolgend: „Auftraggeber“) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung bzw. der Vertrag über die öffentliche Zugänglichmachung einer oder mehrerer Anzeigen oder Advertorials in einem Online-Auftritt von MVB entsprechend den von MVB angebotenen Formaten, Platzierungen und Zeiträumen sowie der etwaigen Verlinkung einer Anzeige zu der vom Auftraggeber benannten Ziel-Website. Dem Auftrag liegt die jeweils zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung gültige Preisliste zugrunde. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Bei festen Platzierungszusagen (z. B. auf aufeinanderfolgenden rechten Seiten) erheben wir einen Platzierungszuschlag von 25 Prozent.

3. Abruf von Anzeigen

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen.

4. Aufnahme von Anzeigen / Advertorials in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen:

Die Aufnahme von Anzeigen, Advertorials und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen in Druckschriften erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige, das Advertorial oder die Fremdbeilage in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen erscheinen soll, und dies von MVB ausdrücklich bestätigt worden ist. Dies gilt entsprechend für die Aufnahme und Platzierung eines Auftrags in einem Online-Auftritt der MVB.

5. Grundsätze der Veröffentlichung

Veröffentlicht (Druckschriften) oder öffentlich zugänglich gemacht (Online-Produkte) werden können grundsätzlich alle Anzeigen oder Advertorials, die im weitesten Sinne Bezug zum Buchhandel haben. Anzeigen müssen die eindeutige Firmenbezeichnung des Inserenten enthalten, möglichst auch die Verlagsadressen sowie die üblichen bibliografischen Angaben. Anzeigentexte werden nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für Rechtsmängel wird keine Haftung übernommen. MVB behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn gegen das mit dem Auftrag zu bewerbende Werk ein der Anzeigenabteilung zur Kenntnis gekommener Rechtstitel vorliegt, die Anzeige oder das Advertorial offensichtlich wettbewerbswidrig ist oder deren Inhalt sonst gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für MVB unzumutbar ist. Aufträge können auch zurückgewiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass durch sie die Gefühle eines nicht unerheblichen Teils der Leser verletzt werden. Beilagenaufträge sind für MVB erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift / des Online-Produktes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. MVB hat das Recht, die Schaltung einer Anzeige oder eines Advertorials in einem Online-Produkt sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die Anzeige, das Advertorial und / oder die hiermit etwaig verlinkte Ziel-Website rechtswidrig sind und / oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und / oder Dritte Maßnahmen – gleich welcher Art – gegen MVB ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Schaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist steht MVB ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung einer anderen Anzeige und – sofern die Verlinkung im Anzeigenauftrag ausdrücklich vereinbart war – die Verlinkung mit einer anderen Ziel-Website zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird MVB von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Anzeige, des Advertorials und / oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, sowie ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. Soweit Ladenpreise angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass es sich um gebundene Preise im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes handelt. Bei gebundenen Preisen hat die Preisangabe in den Währungen Euro (D) und Euro (A) zu erfolgen. Nicht gebundene Ladenpreise müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet werden. Die Anzeigenabteilung kann vom Auftraggeber entsprechende Nachweise verlangen. Für die Richtigkeit der Preisangaben haftet der Auftraggeber und stellt MVB von jeglichen Ansprüchen frei. Nettopreise von einzelnen Verlagserzeugnissen dürfen nicht enthalten sein. Mindestnettowarenwerte für Mengenbestellungen können jedoch genannt werden – z. B. im Rahmen von Werbeaktionen. Stellenanzeigen dürfen keine bezifferten Angaben über das Gehalt oder über sonstige bezifferte Zahlungen enthalten. „Überdurchschnittliche“ Gehälter dürfen angeboten werden, nicht „übertarifliche“.

6. Print-Ausgaben zugleich E-Paper/Blätterkatalog; Nutzung von Advertorials; Einholung von Rechten durch den Auftraggeber

Anzeigen in der gedruckten Ausgabe des Börsenblatts und im Buchjournal werden als E-Paper und Blätterkatalog auf den Webseiten von MVB auch in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht. Buchjournal-Advertorials werden Dritten (insbesondere Händlern) auch dergestalt zur Verfügung gestellt, dass diese Dritten die Advertorials öffentlich zugänglich machen können (etwa im eigenen Internetauftritt oder anderen elektronischen Medien) und / oder das Advertorial in eigene Werbemaßnahmen (insbesondere eigene Kunden-Newsletter) einbinden können. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die entsprechenden Rechte an etwaig in dessen Anzeige / Advertorial verwendetem Bild oder Textmaterial einzuholen und er setzt MVB in den Stand, die vorgenannten Nutzungen vornehmen zu können. Der Auftraggeber stellt MVB insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und / oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

7. Kennzeichnung von Anzeigen/Advertorials

Anzeigen bzw. Advertorials, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen bzw. bezahlter Inhalt erkennbar sind, werden als solche von MVB mit dem Wort „Anzeige“ oder nach Wahl von MVB ggf. in anderer rechtlich zulässiger Weise deutlich kenntlich gemacht.

8. Lieferung von Inhalten

Für die rechtzeitige Lieferung eines lesbaren Anzeigentextes, einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. MVB gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für die rechtzeitige Lieferung eines Anzeigentextes, Werbebanners und / oder sonstiger vereinbarter Bestandteile der Anzeige in einem Online-Produkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Lieferung des Auftraggebers hat den im Anzeigenauftrag vereinbarten technischen Spezifikationen zu entsprechen. Die durch Nichteinhaltung der technischen Spezifikationen anfallenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird den Online-Auftritt, in dem die Anzeige platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Anzeige als genehmigt.

 

9. Lieferung von Inhalten bei Advertorials; Freistellung

Bei Advertorials liefert der Auftraggeber rechtzeitig die entsprechenden Inhalte (wie etwa Bild und / oder Textvorlagen), auf denen das Advertorial aufgebaut werden soll. Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die von ihm gelieferten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass er berechtigt ist, über diese Inhalte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen. Der Auftraggeber stellt MVB insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und / oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

10. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. öffentlicher Zugänglichmachung der Anzeige oder des Advertorials Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des Advertorials beeinträchtigt wurde. Lässt MVB eine hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Für Mängel bei der Abrufbarkeit der Anzeige oder des Advertorials aus dem Internet, auf die MVB keinen Einfluss hat, wie Mängel der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu den von MVB genutzten Servern, Stromausfälle oder Angriffe Dritter auf den genutzten Server, mit dem Ziel, diesen arbeitsunfähig zu machen (z. B. Denial of Service Attacks), hat MVB nicht einzustehen. MVB erbringt ihre Online-Leistungen mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98 Prozent im Monat (30 Tage). MVB wird sich darum bemühen, ihre Online-Produkte in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; sie schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Schadensersatzansprüche sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Körperschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich ferner nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von MVB, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MVB darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Eine Haftung aus Garantieübernahme bleibt unberührt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

 

11. Rechnungsstellung

Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Zinsen in Höhe von 2 Prozent über LZB- Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung berechnet werden. Die Aufnahme weiterer Anzeigen oder Advertorials kann von der Bezahlung fällig gewordener Rechnungen und von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Letzteres gilt auch für Auftraggeber, mit denen MVB nicht im laufenden Geschäftsverkehr steht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist MVB berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

12. Anzeigengestaltungsaufträge

Bei Anzeigengestaltungsaufträgen tritt MVB lediglich als Mittler zwischen dem Auftraggeber und der einzuschaltenden Litho-Anstalt auf.

13. Kosten bei notwendiger Bearbeitung von Druckdaten

Anfallende Kosten für die notwendig gewordene Bearbeitung von Druckdaten (z. B. Korrekturarbeiten, Umwandlung nichtdigitaler Daten oder bei fehlerhaften Daten) hat der Auftraggeber zu bezahlen.

14. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt kann MVB vom Vertrag zurücktreten. Die von ihr bis dahin gemachten Aufwendungen sind ihr in voller Höhe zu erstatten.

15. Stornierungen

Stornierungen von Anzeigenschaltungen und Advertorials können nur bis zum jeweiligen Anzeigenschluss angenommen werden. Ist ein Advertorial bereits vom Auftraggeber zum Abdruck freigegeben, fällt trotz Stornierung 50 Prozent des Schaltungspreises an. Bei einer nach dem jeweiligen Anzeigenschluss bei MVB eingehenden Stornierung bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Anzeigenentgelts sowie anderer etwaiger Entgelte oder Kosten in voller Höhe bestehen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Stornierungen von Vorzugsplatzierungen können nur bis zu 14 Tage vor Anzeigenschluss angenommen werden. Beim Börsenblatt können Stornierungen von U1 oder U1 plus Geschichte zum Titel nur bis 28 Tage vor Anzeigenschluss angenommen werden; beim Buchjournal können Stornierungen von U1 und Premium-Advertorials bis 6 Wochen vor Anzeigenschluss angenommen werden.
Stornierungen von Titelschutzanzeigen sind nur vor der Online-Veröffentlichung möglich. Rechtschreibfehler können bis zum Anzeigenschluss der jeweiligen Printausgabe korrigiert werden.

 

16. Mitgliedstarife

Wenn eine Firma Anspruch auf den Mitgliedstarif hat, jedoch Anzeigen oder Advertorials im Interesse von ihrem gehörenden Unternehmen oder Unternehmenszweigen aufgibt, die nicht Mitglieder des Börsenvereins oder nicht buchhändlerischer Art sind, ist der Tarif für Nichtmitglieder anzuwenden.

17. Erfüllungsort; Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, nach Wahl der MVB Frankfurt am Main oder Hamburg.

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main.
Eingetragen unter der Nr. B 9240 beim Registergericht Frankfurt am Main.
Geschäftsführer: Ronald Schild, Frankfurt am Main.

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Frankfurter Sparkasse DE 67 5005 0201 0000 360163  HELADEF1822
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