Verbot von Abholstationen in Baden-Württemberg

Aegis Buchhandlung wehrt sich mit Eilantrag

16. Dezember 2020
von Börsenblatt

Rasmus Schöll, Inhaber der Ulmer Aegis Buchhandlung, wehrt sich juristisch gegen das Verbot einer Abholstation an seiner Buchhandlung. Update: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bei dem Schölls Eilantrag gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einging, gibt dem Land bis Sonntag Zeit, sich zur Sache zu äußern. Am Montag soll die Entscheidung fallen, so Schöll gegenüber dem Börsenblatt.

Der Börsenverein unterstützt den Eilantrag – und prüft das Vorgehen in Bayern. Zudem bietet er am 18. Dezember ein Info-Webinar zum zweiten Lockdown an.

Über den Eilantrag gegen die Corona-Verordnung informierte die Aegis Buchhandlung in einer Pressemitteilung. Während Buchhandlungen in allen Bundesländern – in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt bleiben die Buchläden sogar ganz geöffnet – während des harten Lockdowns einen Abholservice für Kunden unter bestimmten Auflagen anbieten dürften, sei auch dies in Baden-Württemberg und Bayern untersagt. "Wir gehen den Lockdown mit, aber das Verbot von Abholstationen ist nicht mehr verhältnismäßig", protestiert der Rasmus Schöll. "Das ist eine massive Einschränkung der Berufsfreiheit." Schöll stellte am 16. Dezember deswegen über seine Anwälte einen Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht Stuttgart gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Ärgerlich sei für den Ladeninhaber der baden-württembergische Sonderweg auch, weil er und sein Team sich frühzeitig und mit einigen Investitionen Gedanken über eine möglichst sichere Abholstation gemacht hätten, heißt es weiter in der Mitteilung: Vor dem Laden stünde der Bücherbus Wanda, eigens eingerichtet, damit Kunden beim Abholen vorbestellter Bücher nicht in das Gebäude müssen. "Da wir hier die Hygieneauflagen selber in der Hand haben, ist das unter Umständen sogar weniger riskant als der Lieferbetrieb an die Haustür", betont Schöll.

Statt eines Verbotes, so argumentieren der Mitteilung zufolge auch Schölls Anwälte, hätte es mildere Maßnahmen geben können. Verletzt würde durch die unterschiedliche Regelung in den Bundesländern zudem das Grundrecht auf Rechtssetzungsgleichheit, so hätten große Buchhandelsketten mit Filialen in allen Bundesländern nur mäßige Einschränkungen im Vergleich zum Händler vor Ort. 

"Uns bricht so oder so ein großer Teil des Weihnachtsgeschäftes und damit des Jahresumsatzes weg", sagt Rasmus Schöll, "dass man uns aber auch noch die Möglichkeit der Abholung nimmt, ist nicht tragbar." Es sei zu befürchten, dass gerade die unabhängigen, inhabergeführten Buchhandlungen nun noch mehr Kunden an den Onlinehandel verlieren würden.  

Börsenverein unterstützt Eilantrag

In Bayern und Baden-Württemberg untersagen die Corona-Verordnungen zum erneuten Shutdown die Abholung bestellter Waren im Einzelhandel (Click & Collect) ausdrücklich – im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern. Nicht nur deshalb hätten der Bundesverband und die Landesverbände in den beiden Ländern rechtliche Bedenken bezüglich dieses Verbots, weil aus ihrer Sicht sowohl eine Ungleichbehandlung als auch ein unverhältnismäßiger Einschnitt in die Gewerbefreiheit vorliegen könnten, teilt der Börsenverein mit. In Baden-Württemberg unterstütze der Börsenverein deshalb einen Eilantrag der Ulmer Buchhandlung Aegis, der am 16. Dezember beim Oberverwaltungsgericht gegen dieses Verbot eingelegt wurde.

Auch in Bayern werde ein rechtliches Vorgehen im Eilverfahren geprüft und vorbereitet.

Das Vorgehen der beiden Länder stehe aus Sicht des Börsenvereins nicht im Einklang mit den am vergangenen Sonntag gefassten Corona-Beschlüssen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten, die Abhol- und Lieferdienste als Ausnahmen ausdrücklich aufführen.

Info-Webinar am 18. Dezember

"Shutdown 2.0 im Buchhandel: Was gilt?"

Zweiter Lockdown, neue Regeln: Der Börsenverein informiert in einem Webinar am Freitag, 18. Dezember, 17 Uhr, darüber, was Buchhandlungen beachten müssen und was etwa bei kontaktlosen Abholstationen gilt. Christian Sprang (Justiziar des Börsenvereins), Heike Haupt (Geschäftsführerin des Landesverbands Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und Karl Petersen (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) beantworten Ihre Fragen zu den aktuellen Regeln und geben auch Tipps zu möglichen finanziellen Hilfen.