Nachdem im Verlauf des Verfahrens wesentliche Verbesserungen des ursprünglich vorgelegten Modells erreicht wurden, werde das Bundeskartellamt vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen und stelle das Verwaltungsverfahren daher ein, heißt es in einer Mitteilung der Behörde (11. Februar).
Das geplante Modell der FFF-Gruppe sieht vor, dass mit der Presse-Grosso-Allianz ("PGA") künftig ein zentraler Pressegroßhändler in Deutschland tätig sein soll. Dieser würde die bislang 13 regional jeweils als Vertriebsmonopolisten tätigen Grossisten ersetzen. Gesellschafter der PGA wird eine Holding von Verlagsgesellschaftern und Grossisten. Die PGA soll künftig den Ein- und Verkauf der Presseerzeugnisse vornehmen und zur Ausführung der Logistik Aufträge an verschiedene Systempartner in den Regionen vergeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Zwei Punkte standen im Mittelpunkt unserer Prüfung: Der Pressevertrieb muss diskriminierungsfrei für alle Verlage erfolgen, und Presseprodukte müssen bundesweit – auch in weniger dicht besiedelten Regionen – weiterhin verfügbar sein. Nach mehrfacher Marktkonsultation liegt nun ein Konzept vor, das diesen Anforderungen gerecht wird. Außerdem ist sichergestellt, dass die Konditionen für den Vertrieb der Presseerzeugnisse bis Ende 2030 stabil bleiben."
Das Presse-Grosso ist ein flächendeckendes Vertriebssystem, über das Zeitungen und Zeitschriften an den Einzelhandel geliefert werden. Kartellrechtlich ist es insbesondere deshalb relevant, weil das System auf branchenweiten Vereinbarungen zwischen Verlagen und Grossisten beruht, etwa zur Belieferung, zu Konditionen oder zur Gebietsaufteilung, die grundsätzlich dem Kartellverbot unterliegen können. Bislang gibt es zwar eine Vielzahl von Grossisten, diese agieren jedoch jeweils als Monopolist in ihrem Vertriebsgebiet und stehen untereinander in keinem Wettbewerbsverhältnis.
Der Gesetzgeber hat das Presse-Grosso bereits 2013 kartellrechtlich privilegiert (§ 30 Abs. 2a GWB), um die Pressevielfalt und eine flächendeckende Versorgung zu sichern. Voraussetzung ist, dass das Grosso-System tatsächlich eine flächendeckende Belieferung sicherstellt, diskriminierungsfrei ausgestaltet ist, allen Verlagen fairen Zugang eröffnet und die Wettbewerbsbeschränkungen auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben.
Andreas Mundt: "Uns war auch wichtig, dass die Einflussmöglichkeiten insbesondere kleinerer Verlage künftig gestärkt werden."
Das Bundeskartellamt habe sichergestellt, dass sich alle Presseverlage – je nach Größe direkt oder indirekt – an der PGA beteiligen können. Vorgesehen ist zudem eine unabhängige Clearingstelle, an die sich Einzelhändler und Verlage bei Beschwerden wenden können. Außerdem wird die Zusammenstellung der auszuliefernden Pressesortimente durch eine gesonderte, verlagsunabhängige Gesellschaft erfolgen, um die Neutralität der Sortimentsauswahl sicherzustellen.
Die Umsetzung der Reform sei mit mehreren Unternehmensgründungen verbunden, die der Fusionskontrolle unterlagen und freigegeben wurden.
- Das Schreiben des Bundeskartellamtes an die FFF-Gruppe zur Verfahrenseinstellung ist hier abrufbar.
- Weitere Informationen zu dem Vorhaben und den relevanten Gesellschaftsverträgen finden sich hier (Fragen und Antworten).