Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Der unbereinigte Gender Pay Gap fiel im öffentlichen Dienst mit 4 Prozent wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 Prozent).
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich laut Destatis rund 60 Prozent der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro.
Ein wesentlicher Faktor sei dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergehe. Hierauf sind 19 Prozent der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem seien Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 Prozent des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 Prozent der Verdienstlücke (0,55 Euro) ließen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
Die verbleibenden 40 Prozent des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) könnten nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspreche dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent.
Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 Prozent, östliche Bundesländer: 9 Prozent). Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap sei daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.