Kulturstaatsminister Weimer sei von seiner Entscheidung überzeugt und halte das Vorgehen für ein korrektes Verfahren, berichtet NDR Kultur am 5. März. "Wir können nicht Institutionen, egal ob Buchhandlungen, Verlage oder wen auch immer, mit staatlichen Geldern auszeichnen, die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben. Das ist ein ganz klares Kriterium, da ist es auch egal, ob das ein Linksextremist oder ein Rechtsextremist oder ein Islamist ist", habe der parteilose Politiker gegenüber der ARD gesagt.
Update: Das bestätigt eine Sprecherin des Staatsministers am 6. März auf Anfrage von Börsenblatt online: "Der Staatsminister hält ausdrücklich an dieser Entscheidung fest." Sie entspreche der politischen Linie der Bundesregierung, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen. Das gelte für Rechtsextremismus wie Linksextremismus, für Islamismus wie Antisemitismus. "Für den Staatsminister steht fest, dass staatlich verteilte Preisgelder – ergo Steuergeld – nicht an Institutionen oder Organisationen gehen dürfen, über die verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen." Es habe in den betreffenden Fällen entsprechende Hinweise gegeben, so die Sprecherin. In der Folge sei hierzu eine fachliche Einschätzung im Rahmen des "Haber-Verfahrens" eingeholt worden. Aufgrund dieser Prüfergebnisse habe der Staatsminister entschieden, dem Juryvotum in diesen Einzelfällen ausnahmsweise nicht zu folgen und von einer Auszeichnung der betreffenden Buchhandlungen abzusehen. Für Fragen zum Haber-Verfahren verweist die Sprecherin an das Bundesinnenministerium.
Das Haber-Verfahren existiert seit 2004, wurde 2017 formalisiert (durch die damalige Staatssekretärin Emily Haber im BMI). Es wird vom Bundesministerium des Inneren angewendet. Damit wird dem Bundeskanzleramt, den Bundesministerien und den Bundesbehörden ermöglicht, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu erfragen, ob "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" über Personen oder Organisationen, die staatliche Fördergelder beantragt haben, vorliegen. Über Details erteilt der Verfassungsschutz keine Auskunft, er informiert die betreffenden Personen oder Organisationen auch nicht über die Abfrage. Das BfV teilt den anfragenden Ressorts mit, ob derartige Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Liegen verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vor, empfiehlt das BMI, eine Förderung auszuschließen (Quelle: u.a. Wikipedia).