Mehrwertsteuersenkung

5 oder 7 % bei Remissionen?

18. Dezember 2020
von Börsenblatt

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das zweite Halbjahr 2020 bringt einige Herausforderungen mit sich – auch bei Remissionen.  

Die Bundesregierung hat am 1. Juli dieses Jahres die Mehrwertsteuer befristet gesenkt – die Befristung endet nun am 31. Dezember. Ab 1. Januar steigt der reguläre Steuersatz dann wieder von 16 Prozent auf 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz zum Beispiel für Bücher wieder von 5 Prozent auf 7 Prozent. Das Auf und Ab des Steuersatzes hat auch Auswirkungen auf die Remissionen: Dort, wo Verlage die Mehrwertsteuer auf ihre Bücher gesenkt haben, ist bei Remissionen auch auf die veränderten Steuersätze zu achten. Es gilt der Zeitpunkt der erbrachten Leistung respektive die Lieferung. 

Zunächst gilt es zu unterscheiden, ob die Remission zwischen Verlag und Buchhandlung vertraglich geregelt ist oder ob sie aus reiner Kulanz erfolgt. Bei der vertraglich geregelten Remission gilt nach Meinung der meisten Steuerberater, dass die mit der ermäßigten Mehrwertsteuer eingekaufte Ware auch mit der ermäßigten Mehrwertsteuer remittiert werden muss. 

Bei Kulanzremissionen ist als Leistungszeitpunkt der Termin der Rücklieferung steuerlich maßgeblich – hier könnte es zu Komplikationen kommen, wenn etwa die im Oktober mit 5 Prozent Mehrwertsteuer gelieferten Bücher im Januar mit 7 Prozent remittiert werden. Letztlich kann in diesem Fall ein Gewinn entstehen, der nicht minder kompliziert zu verbuchen und auch zu versteuern wäre. Überall dort, wo Verlage die Mehrwertsteuersenkung nicht weitergegeben haben, bleibt alles wie in den Vorjahren.