Lockdown bis 28. März verlängert

Buchhandel darf ab 8. März öffnen

4. März 2021
von Christina Schulte

Der Buchhandel wird aus dem Lockdown entlassen. Ab Montag, 8. März, dürfen Buchhandlungen bundesweit wieder Kund*innen empfangen. Das haben die Ministerpräsident*innen und Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch Abend bekannt gegeben. 

Die Öffnungen sind allerdings mit Auflagen verbunden. Dazu zählen Hygienekonzepte und die Beschränkung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) und einen weiteren Kunden für alle weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Buchhandlungen dürfen neben Blumenläden und Gartenmärkten vor anderen Geschäften öffnen, weil sie "zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden".

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, der sich in den vergangenen Tagen in der Politik intensiv für die sofortige Öffnung des Buchhandels eingesetzt hat, sagt: "Wir freuen uns, dass Buchhandlungen ab Montag bundesweit wieder öffnen dürfen. Indem die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen Buchhandlungen den Geschäften des täglichen Bedarfs zuordnen, erkennen sie den wichtigen Beitrag an, den diese für unsere Gesellschaft leisten: Sie sind Orte des kulturellen Austauschs, der Inspiration und der Vermittlung von Inhalten. Die heutige Entscheidung ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht wichtig, da die Ladenschließungen die Branche sehr belastet haben. Wir sind den politischen Verantwortlichen für ihre Wertschätzung und Unterstützung dankbar, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die sich sehr für die Belange der Buchbranche einsetzt."

Für die anderen Einzelhändler, für Kultur, Gastronomie etc. wurden Öffnungsschritte verabschiedet, die an Inzidenzen gekoppelt sind.

Im Protokoll der Konferenz ist vermerkt, dass Sachsen sich von den Öffnungen distanziert. Im Wortlaut heißt es: "Der Freistaat Sachsen hält die hier beschlossenen unkonditionierten Öffnungen angesichts der aktuellen und absehbaren Infektionslage sowie Impfquote für nicht vertretbar; er ist der Ansicht, dass Öffnungen mit einem verpflichtenden und funktionierenden Testregime gekoppelt sein müssen."

Weitere Beschlüsse wurden von dem Gremium ebenfalls gefasst, dazu zählen:

Schnelltests: Für einen umfassenden Infektionsschutz sei es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen würden. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dazu werde die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.

Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern werde mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernehme ab dem 8. März der Bund.

Homeoffice: Angesichts der pandemischen Lage sei es weiterhin nötig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren. Deshalb müssten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Sie bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

Finanzielle Hilfen: Bund und Länder stünden mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November seien über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über acht Milliarden Euro ausgezahlt worden. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe sollten Soloselbständige unterstützt werden, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten.

Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro könnte ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Die geltende Umsatzhöchstgrenze bei der Überbrückungshilfe III von 750 Millionen Euro entfalle für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche, die für die Zwecke dieser Regelung als betroffene Branchen gelten. Die maximale Fördersumme pro Monat für verbundene Unternehmen wurde bereits auf drei Millionen Euro erhöht. Mit dem hälftig finanzierten Härtefallfonds würden Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details sollen in der nächsten Woche geklärt werden.

Die nächste Konferenz zwischen Kanzlerin und Ministerpräsident*innen findet am 22. März statt.
 

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