Recht & E-Commerce

EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform ein

24. Juli 2025
Redaktion Börsenblatt

Die EU hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli abgeschaltet. Online-Händler müssen den Link nun nicht mehr angeben – eine weitere Nutzung kann zu Abmahnungen führen.

Im Jahr 2016 hatte die EU die sogenannte OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung eingeführt. Sie sollte Verbraucher:innen eine zentrale Anlaufstelle bieten, wenn es im Rahmen von Online-Bestellungen zu Konflikten mit Unternehmen kam. Auf Grundlage der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 waren alle Betreiber von Online-Shops verpflichtet, auf ihren Websites gut sichtbar auf die Plattform hinzuweisen und einen Link bereitzustellen.

Die Plattform konnte sich jedoch nie etablieren: Die Nutzung durch Verbraucher blieb äußerst gering, das Angebot wurde kaum wahrgenommen. Die EU hat deshalb das Projekt eingestellt und die zugrundeliegende Verordnung zum 20. Juli 2025 aufgehoben (durch EU-Verordnung 2024/3228).

Damit entfällt auch die Pflicht, den Link zur OS-Plattform im Shop anzugeben. Online-Händler sollten bestehende Hinweise und Verlinkungen umgehend entfernen – ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Streitbeilegungsmöglichkeit kann sonst rechtlich problematisch sein und zu Abmahnungen führen.