Amazon setzte laut Kartellamt bislang verschiedene Mechanismen zur Überprüfung der Händlerpreise ein. Wurden Händlerpreise als zu hoch bewertet, erschienen ihre Angebote nicht mehr im Einkaufsfeld („Buy Box“) oder wurden ganz entfernt. Nach Einschätzung der Behörde können die Marktplatzhändler dadurch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: „Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie Preiswucher zulässig.“ Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Amazon das Preisniveau gegen den restlichen Onlinehandel steuert und Händler in ihrer Existenz gefährdet.
Als weitere Kritikpunkte benennt das Bundeskartellamt undurchsichtige Regeln: Für Händler sei nicht klar nachvollziehbar, wie die Preisgrenzen entstehen und wann Einschränkungen ihrer Angebote greifen.