"Das Gendersternchen, aber auch weitere vergleichbare Ausdrucksmittel – wie beispielsweise der Gender-Unterstrich (auch Gender-Gap), der Gender-Doppelpunkt oder der Gender-Mediopunkt – sind mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar", stellt die GfdS fest. Die Stadtverwaltung Lübeck etwa gendere seit dem Jahreswechsel 2019/2020 mit einem Gender-Doppelpunkt, die Städte Hannover und Flensburg mit einem Gendersternchen. Diese Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen führe zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung. Und: "Wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen ausgesprochen werden sollen – beispielsweise mit einer kurzen Sprechpause, unter Auslassung des Sternchens als feminine Form oder als Paarform – ist unklar. Für die Sprechenden und für die Zuhörerinnen und Zuhörer entstehen so Unsicherheiten."
Für die GfdS stehen die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes an erster Stelle – sie "müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet sein".
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