Keine Bedenken beim Bundeskartellamt

C.H.Beck darf Mehrheit an dtv übernehmen

25. Juni 2026
Redaktion Börsenblatt

Am 3. Juni war bekannt geworden, dass C.H.Beck die Anteile der Ganske-Gruppe an dtv übernimmt. Dem steht nun nichts mehr im Wege.

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteilung von C.H.Beck an dtv freigegeben, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert: "C.H.Beck verfügt insbesondere im Bereich juristischer Fachinformationen über eine starke Marktstellung. Der Zusammenschluss betrifft aber vor allem die Bereiche Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbuch. In diesen Segmenten stehen die Beteiligten im Wettbewerb mit einer Vielzahl weiterer Verlage. Wettbewerbliche Bedenken ergeben sich auch nicht hinsichtlich der Beck-Texte im dtv. Diese haben nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung und den Leserinnen und Lesern stehen ausreichend alternative Angebote zur Verfügung."

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