Ausschreibung einer Studie zum E-Lending

"Notwendiger Schritt für faire Rahmenbedingungen "

25. April 2023
von Börsenblatt

Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt das Vorhaben der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, eine wissenschaftliche Studie zum E-Lending in öffentlichen Bibliotheken in Auftrag zu geben. Update: Börsenverein begrüßt Ausschreibung.

Kriterien und Ziele für die Studie wurden im Rahmen des von Claudia Roth einberufenen Runden Tisches erarbeitet, an dem seit Herbst 2022 Vertreter:innen des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB), des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Autoren- und Übersetzerverbände, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima beteiligt sind. Ziel ist es, der Bundesregierung eine Grundlage zu geben, um – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – "faire Rahmenbedingungen für das E-Lending" zu schaffen.

"Bereits seit 2012 fordert der Deutsche Bibliotheksverband die Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books beim Verleih durch Öffentliche Bibliotheken", sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Volker Heller. "Diese Gleichstellung wurde bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits vollzogen. Nicht so beim Verleih von E-Books." Öffentliche Bibliotheken müssten je nach Willkür der Verlage zum Teil bis zu einem Jahr darauf warten, um E-Book-Lizenzen käuflich zu erwerben. Dadurch sei die Aktualität des Bibliotheksbestands gefährdet wie die Bibliotheksidee an sich. "Nach langen Jahren der Verhärtung ist mit dem Runden Tisch zum E-Lending und der nun ausgeschriebenen Studie endlich konstruktive Bewegung in das Thema gekommen. Wir danken der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien, dass sie sich dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag angenommen hat. Wir sind zuversichtlich, dass die Studienergebnisse ein Meilenstein auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung sein werden."

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, faire Rahmenbedingungen beim Verleih von E-Books zu schaffen. Eine von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ausgeschriebene Studie soll nun im Vergleich zur bewährten Printausleihe sowohl die Veränderung bei der Nutzungsintensität der erworbenen E-Lizenzen als auch das kausal durch das E-Lending veränderte Kaufverhalten von E-Books und Printbüchern betrachten. Ziel der Studie ist es, den wirtschaftlichen "Delta"-Effekt der E-Leihe im Vergleich zur Printausleihe zu quantifizieren, um auf dieser Basis eine von allen akzeptierte wirtschaftliche Lösung zu finden, die die Grundlage für eine gesetzliche Regelung sein kann.

Update, 25 April: Börsenverein begrüßt Ausschreibung

Wie können faire Rahmenbedingungen für die Ausleihe von E-Books in Bibliotheken aussehen? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Oktober 2022 ein Runder Tisch, den die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ins Leben gerufen hat. Neben Vertreter*innen der Bibliotheken, der Autor*innen und Übersetzer*innen ist auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels an den Gesprächen beteiligt. Als nächsten Schritt im Lösungsprozess schreibt die BKM jetzt eine wissenschaftliche Studie aus, die die Auswirkungen des E-Lendings auf den Buchmarkt untersuchen soll. Der Börsenverein begrüßt diese Initiative am 25. April in einer Pressemitteilung. Zusammen mit den anderen Beteiligten am Runden Tisch war der Verband an der Festlegung der Kriterien und Ziele der Studie beteiligt.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt: "Wir sind Kulturstaatsministerin Claudia Roth sehr dankbar, dass sie alle Beteiligten am Thema E-Lending an einen Tisch geholt hat, um gemeinsam Lösungen zu finden. Die jetzt ausgeschriebene Studie soll eine aktuelle und gemeinsame Zahlenbasis für die weiteren Überlegungen schaffen. Wir gehen davon aus, dass die Politik die Ergebnisse der Studie mit allen Beteiligten konstruktiv diskutieren wird und so faire und gute Rahmenbedingungen für alle Beteiligten – Autor*innen, Übersetzer*innen, Verlage, Buchhandel und Bibliotheken – erarbeitet werden können."

Zur Meldung der BKM