Lesetipp

Wegen Songtexten: ChatGPT verurteilt

11. November 2025
Redaktion Börsenblatt

Es betrifft unter anderem Songs von Helene Fischer und Rolf Zuckowski - das ZDF fasst ein wegweisendes Urteil des Landgerichts München zusammen: OpenAI wurde wegen der Nutzung gemapflichtiger Liedtexte durch ChatGPT verurteilt. Das Verfahren könnte die Praxis generativer KI in Europa grundlegend beeinflussen – von Musik über Literatur bis Journalismus.

Bild

Kernpunkte aus dem Urteil und dpa-Meldung:

  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ChatGPT Liedtexte "memorisiert" und teils "exakt" oder "weitgehend identisch" ausgab; damit liege eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung vor (Az. 42 O 14139/24).
  • OpenAI darf laut Urteil keine Texte speichern und über seine Modelle ausgeben, muss Schadenersatz leisten und Informationen über Nutzung und Erträge offenlegen.
  • Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA wegen neun konkreten Songs, u. a. "Atemlos" (Helene Fischer), "Männer" (Herbert Grönemeyer), "Über den Wolken" (Reinhard Mey), "In der Weihnachtsbäckerei" (Rolf Zuckowski). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
  • Einschätzung von Silke von Lewinski (Max-Planck-Institut): Die Entscheidung habe "grundlegende Bedeutung für alle Werke" in generativer KI; es geht um Auslegung bestehender Gesetze. Bei einem Erfolg der GEMA auch in letzter Instanz könnten Rechteinhaber vor Nutzung durch KI ihre Zustimmung verlangen und Vergütungen erhalten.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig – und dürfte in weiteren Instanzen die Gerichte weiterhin beschäftigen.

Das ist für die Buch- und Kreativbranche besonders relevant

  • Rechteklärung vor KI-Training: Das Urteil stärkt die Position von Rechteinhaber:innen und kollektiven Verwertungsgesellschaften.
  • Transparenzpflichten: Anbieter großer KI-Modelle müssten mehr über Trainingsdaten und Erträge offenlegen – mit Folgen für Lizenzen und Audits.
  • Transfer auf Textwerke: Der Tenor betrifft nicht nur Musik – mögliche Auswirkungen auf Literatur, journalistische Texte, Bilder und weitere Inhalte.

Zum Weiterlesen:

ZDF-Artikel mit Gerichts- und dpa-Quellen zur Entscheidung des LG München, inkl. Fallübersicht und Einordnung.