Prolit weist darauf hin, dass das Haber-Verfahren vom Datenschutzbeauftragtem der Bundesregierung als datenschutzrechtswidrig eingestuft wurde. Zudem hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags 2020 Bedenken zur Verhältnismäßigkeit geäußert, und das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 Auskünfte des BfV an Behörden wie das Kulturministerium als unzulässig.
Die Entscheidung, drei Buchhandlungen auf Grund von "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen" nachträglich von der Liste des Deutschen Buchhandlungspreis zu streichen, sieht Prolit-Geschäftsführer Jochen Mende, von 2015 bis 2017 Mitglied der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises, daher als "Versuch von Einschränkung der Meinungsfreiheit und demokratischen Grundrechten".
Er wirft zudem die Fragen auf, ob beim BfV Anfragen zu allen 483 Bewerbungen gestellt wurden, oder nur zu den 118 von der Jury ausgewählten Buchhandlungen – oder ob lediglich die drei ausgesonderten Buchhandlungen überprüft wurden und auf welcher Grundlage dies geschah. Außerdem fragt Mende, ob mit der Jury über die beabsichtigte Streichung gesprochen wurde, und ob das BKM bereit sei, die Entscheidung rückgängig zu machen oder zumindest das Gespräch mit den betroffenen Buchhandlungen zu suchen.
Prolit teilt die Kritik von Börsenvereinsvorsteher Sebastian Guggolz, protestiert gegen den Vorgang und betont, dass "Zensur und Einschüchterung" nicht um sich greifen dürfen.