"In den mehr als 20 Jahren seit ihren Anfängen hatte sich die Bewegung gegen Vergewaltigung dem Staat deutlich angenähert. Die Theorie des patriarchalen Staates hatte in der Praxis nie dazu geführt, ihn vollständig abzulehnen. So galt es beispielsweise immer als sinnvoll, Vergewaltigungen zur Anzeige zu bringen, und sei es nur, um kriminalstatistische Sichtbarkeit herzustellen. Die Diskussionen über Selbstjustiz und Sanktionen für Vergewaltiger jenseits der Institutionen der Strafrechtspflege kamen dabei über Ansätze und situative Aktionen nie hinaus. Gleichwohl bedeutete der programmatische Forderungskatalog zur Reform des Sexualstrafrechts, mit dem die Notrufgruppen ab 1980 den Staat adressierten, einen markanten Einschnitt. Sie betonten dabei, die Kampagne für eine Gesetzesreform vor allem mit dem Ziel führen zu wollen, die Öffentlichkeit für das Problem der sexuellen Gewalt zu sensibilisieren. Damit signalisierten sie, dass hier, und nicht im Strafrecht, der eigentliche Kern des politischen Problems der sexuellen Gewalt zu suchen sei.
Und doch kündigten sie gleichzeitig an, mit ihren Forderungen auf Abgeordnete zugehen zu wollen. Ab 1983, mit dem Einzug der neu gegründeten "Anti-Parteien-Partei" (Petra Kelly) Die Grünen in den Bundestag, fanden diese zunehmend Gehör im Parlament, ein Prozess, der bald eine bemerkenswerte Eigendynamik entwickelte. Die Energie, die die Abgeordneten der Partei mithilfe der feministisch-juristisch versierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen entfalteten, um Forderungen der Frauenbewegung in kodifizierte Formen zu gießen, setzte bald auch die Regierungsparteien unter Druck. Indem deren Untätigkeit in dieser Frage zum Gegenstand öffentlicher Kritik wurde, rückte die ursprüngliche Idee, das Reden über die Reform für wichtiger zu halten als deren Realisierung, zunehmend in den Hintergrund.
Parallel zu diesem parlamentarischen Prozess näherte sich die Bewegung gegen sexuelle Gewalt auch in anderen Bereichen den Institutionen des Staates an. Da war zunächst das Forschungsprojekt des Mainzer Notrufs, dessen staatliche Finanzierung, anders als die Kampagne für die Reform des Paragrafen 177, scharfe Kritik innerhalb der Bewegung provozierte. Diese Kritik, die sich im Begriff der "staatsintegrierenden Forschung" kristallisierte, ebbte allerdings bald wieder ab. Obwohl zur Frage des Umfangs der staatlichen Finanzierung von Notrufen genauere Untersuchungen vonnöten sind, als es im Kontext dieser Studie zu leisten möglich war, ist doch klar, dass es in der zweiten Hälfte der 80er Jahre für Notrufe zunehmend selbstverständlicher wurde, staatliche Gelder anzunehmen. Was die Forschung angeht, war der Annäherungsprozess gegenseitig: Bereits früh hatten Feministinnen sich auf die Ergebnisse universitär verankerter Wissenschaftler_innen berufen, um ihre Kritik an Vergewaltigungsmythen zu untermauern. Von den späten 70er Jahren an wurde die feministische Kritik auch an Universitäten aufgegriffen, was in der Frauenbewegung anfänglich vielfach auf Argwohn stieß. Bald aber verwandelte sich Argwohn wenn nicht in Anerkennung, so doch in Akzeptanz und Gewöhnung – nicht zuletzt, weil sich hier die feministische Theorie der Vergewaltigung in vieler Hinsicht eindrücklich bestätigte. Ein weiterer Grund muss wohl darin zu suchen sein, dass das alternative wissenschaftliche Projekt der Frauenforschung (hier wurde die staatliche Finanzierung nicht hinterfragt), wie es die Sozialwissenschaftlerin Maria Mies skizziert hatte, in der Praxis rasch an Grenzen gestoßen war.
Eine Öffnung fand auch gegenüber der Polizei statt, selbst in Städten wie Berlin und Bremen, in denen das Verhältnis in der ersten Hälfte der 80er Jahre äußerst konflikthaft war. Staatliche Gleichstellungsbeauftragte fungierten hier als Mittlerinnen, gewissermaßen analog zur Funktion der Grünen im Bereich des Parlaments. Die Entscheidung, sich der Polizei zu öffnen, war dabei offenbar nicht an Bedingungen geknüpft, folgte also keinem äußeren Zwang. Vielmehr scheint – wie Jane Freeland mit Blick auf die Frauenhäuser argumentiert hat – der Wunsch, betroffenen Frauen negative Erfahrungen zu ersparen, ausschlaggebend gewesen zu sein. Nachdem die Notrufe hatten feststellen müssen, dass ihre ursprüngliche Vorstellung, Beratung mit feministischer Subjektivierung zu verbinden, an den akuten Bedürfnissen der betroffenen Frauen vorbeiging, war es unter pragmatischen Gesichtspunkten nur folgerichtig, sich bei der Polizei um Reformen zu bemühen. Erleichtert wurde dieser Prozess dadurch, dass auf Seiten der Polizei ein Umdenken eingesetzt hatte."
Rechtsstaat und Patriarchat
Eine Geschichte sexueller Gewalt in der Bundesrepublik 1973 bis 1997
Hannah Catherine Davies
40,00 € (DE)
ISBN 978-3-86854-876-1
520 Seiten
Hamburger Edition