Buchhändler können Vorschlag einreichen
Mitreißende Vorleser für Kinder und Jugendliche gesucht: Zum siebten Mal zeichnet die AG Leseförderung des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Lesekünstler des Jahres aus. Buchhandlungen können bis zum 25. Januar 2015 eine Autorin oder einen Autoren von Kinder- und Jugendbüchern vorschlagen, die besonders anschaulich und spannend vorlesen − und dabei selbst eine Lesung gewinnen.