Plagiatsvorwurf

»Tannöd«-Verhandlung im Februar

23. August 2007
von Börsenblatt
Der Journalist Peter Leuschner hat in Sachen »Tannöd« über seine Anwälte die Klage gegen Andrea Maria Schenkel und den Nautilus Verlag beim Landgericht München I eingereicht. Das haben Gericht und Verlag auf Anfrage bestätigt. Der Vertrieb und Verkauf des Buchs »Tannöd« ist von der Klage nicht betroffen und kann ungehindert weitergehen.
Die Verhandlung ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf den 20. Februar 2008 angesetzt worden. Die Klageeinreichung war wiederholt angekündigt worden, zwei Klageentwürfe im Gesamtumfang von 80 Seiten kursierten in Pressekreisen. Die nunmehr eingereichte und den Prozessbeteiligten zugestellte Klageschrift hat den halben Umfang (37 Seiten). Der Plagiatsvorwurf der Anwälte Leuschners zielt vor allem auf die ersten 40 Seiten seines Sachbuchs »Der Mordfall Hinterkaifeck« (1997). Andrea Maria Schenkel habe aus diesem Teil Motive für ihren Kriminalroman »Tannöd« (inzwischen mehr als 300.000 mal verkauft) übernommen. Nautilus-Anwalt Albrecht Götz von Olenhusen (Freiburg) arbeitet derzeit an einer Erwiderung auf die Klage. Der Verlag sieht in den Plagiatsvorwürfen nach wie vor »haltlose Anschuldigungen« und betrachtet sie vor allem als »Versuch, am großartigen Erfolg von Andrea Maria Schenkel zumindest finanziell teilzuhaben.«