Nach Auskunft des bei der Verhandlung anwesenden Rechtsanwalts Martin Schippan habe das Gericht die Sache ausdrücklich als offen bezeichnet. Aus den Ausführungen des Senats ließen sich ferner auch keine Rückschlüsse auf eine etwaige Tendenz der Richter ziehen.
Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Perlentaucher Buchrezensionen aus Zeitungen zu so genannten Abstracts zusammenfassen und weiterverkaufen darf, etwa an Online-Buchhändler. Sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das Oberlandesgericht Frankfurt hatten zugunsten von Perlentaucher entschieden: Die Abstracts seien zulässige Inhaltsmitteilungen, die durch die Veröffentlichung des Originaltexts in der Zeitung legitimiert seien. Sie ersetzten auch nicht die Originalrezension, sondern würden vielmehr das Interesse an deren Lektüre wecken.
Das ausstehende BGH-Urteil wird innerhalb der Branche mit großer Spannung erwartet. "Gewinnen die Zeitungsverlage, haben sie künftig eine bessere Handhabe, um gegen die ungefragte Übernahme ihrer Texte in digitalen Medien vorzugehen", so Schippan. Sollte Perlentaucher dagegen auch in der letzten Instanz obsiegen, dürfte dies nach Einschätzung des Juristen zu einer vermehrten ungefragten und unentgeltlichen Nutzung von Textwerken im Internet führen.