USA

Kaum noch Chancen für Google Book Settlement

19. August 2011
von Börsenblatt
Die Entscheidung eines amerikanischen Berufungsgerichts könnte dem Google Book Settlement endgültig den Todesstoß versetzen. Der Second Circuit Court of Appeals hob laut "Publishers Weekly" in einem anderen Fall einen in erster Instanz genehmigten Vergleich auf, weil die Kläger nicht den Nachweis erbracht hätten, die Interessen aller Mitglieder der Klagegemeinschaft (Class action) zu repräsentieren.

Auf das Google Book Settlement übertragen, hieße dies: Die durch die Kläger vertretene Gemeinschaft von Rechteinhabern ist zu groß und unspezifisch, um eine juristisch unanfechtbare Entscheidung herbeizuführen.

Den Richter des Berufungsgerichts zufolge hätte ein Vergleich nur eine Chance, wenn Untergruppen eingerichtet würden, die jeweils von einem Anwalt vertreten würden. Ein solches Verfahren wäre nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers James Grimmelmann (New York Law School) mit irrsinnigen Aufwendungen verbunden und würde sich über Jahre hinziehen. Grimmelmann ist sich sicher: "Das Google Book Settlement ist tot". Der Fall werde nun in das streitige Verfahren zurückfallen. 

Der Versuch, das Google Book Settlement mit einer nochmaligen Überarbeitung zu retten, wäre damit hinfällig. Richter Denny Chin räumt den Vergleichsparteien Google, AAP und Authors Guild bei der für den 15. September angesetzten Anhörung noch einmal die Chance ein, einen revidierten Vergleichsvorschlag vorzulegen.

In dem aktuellen Fall beschäftigte sich das New Yorker Berufungsgericht mit dem sogenannten "Freelance"-Fall, in dem Mitglieder der National Writers’ Union seit mehr als zehn Jahren gegen Verlage und Aggregatoren wegen unerlaubter elektronischer Nutzung ihrer Werke klagen.