Urheberrecht

Literaturkonferenz fordert Regelung für vergriffene Werke

20. März 2012
von Börsenblatt
Die Deutsche Literaturkonferenz, in der unter anderem der Börsenverein und die VG Wort Mitglied sind, hat die Bundesregierung aufgefordert, "schnellstmöglich" gesetzliche Regelungen für vergriffene und verwaiste Werke auf den Weg zu bringen.

"Kommt eine gesetzliche Regelung nicht, führt das zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei den Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken", sagte die Sprecherin des Vereins, Kathrin Schmidt. Neben der Digitalisierung von verwaisten Werken sei auch die Zugänglichmachung von vergriffenen Werken in den Bibliotheken ein besonders wichtiges kulturpolitisches Anliegen. "Nachdem mittlerweile in Frankreich eine gesetzliche Regelung für vergriffene Werke bereits am 22. Februar 2012 verabschiedet wurde, sollte auch die Bundesregierung nicht zögern, endlich einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen“, so Schmidt.

Der Vorschlag der Literaturkonferenz für vergriffene Werke sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Einräumung digitaler Rechte für vergriffene Werke, die vor dem 1. Januar 1966 erschienen sind, durch die Rechteinhaber (Autoren und Verlage) an eine Verwertungsgesellschaft
  • Lizenzierung der digitalen Bibliotheksnutzungen durch die Verwertungsgesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung
  • Gesetzliche Vermutungsregelung, um auch die Rechtewahrnehmung für "Außenseiter", die ihre Rechte keiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt haben, zu gewährleisten
  • Möglichkeit der Rechteinhaber, einer Nutzung durch die Bibliotheken zu widersprechen.