Brief an die Verlage

Thalia will Konditionen für die Mayersche angleichen

28. August 2019
von Börsenblatt
Verlage, die direkt an Thalia und die Mayersche liefern, bekommen derzeit Post: Die Konditionen, die für Thalia gelten, sollen rückwirkend zum 1. Juli auf die Mayersche ausgeweitet werden. Außerdem soll bis zum 13. Dezember eine Sondervaluta von 30 Tagen greifen.

In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, verweist der Filialist darauf, dass die Fusion der beiden Buchhandelsfirmen (zusammen mehr als 350 Standorte im deutschsprachigen Raum) nach der nun vorliegenden Genehmigung der Kartellbehörden zum 31. Mai als vollzogen gelte. Deshalb wolle man die Verlage darüber informieren, dass man "zukünftig einheitlich die Thalia-Konditionen zur Anwendung" bringe.

Um der "aufwendigen Integration" von unterschiedlichen Buchhaltungsprozessen und Systemen Rechnung zu tragen, soll außerdem bis zum 13. Dezember eine Sondervaluta von 30 Tagen greifen.

Die Frage, die sich jetzt für die Verlage stellt: Können Verträge, die sie mit der Mayerschen geschlossen haben, einfach ohne Kündigung geändert werden?

Für Christian Russ, Preisbindungstreuhänder der Verlage, hängt die Antwort maßgeblich davon ab, was sich bei der Fusion rechtlich vollzogen hat:

  • Seien beide Unternehmen zu einer verbleibenden Firma "Thalia" verschmolzen, würden Verträge der Mayerschen auf Thalia übergehen.
  • Habe Thalia dagegen nur Geschäftsanteile der Mayerschen erworben (für Russ nach den vorliegenden Erkenntnissen der wahrscheinlichere Fall), würden rechtlich zwei verschiedene Unternehmen am Markt agieren: "Dann würden die mit der Mayerschen geschlossenen Verträge der Verlage weiter laufen."

Eindeutig klären lasse sich die Lage derzeit nicht, weil Thalia dazu keine Auskunft gebe, so Russ. Er empfiehlt betroffenen Verlagen deshalb, die bestehenden Vereinbarungen gründlich zu prüfen. Ein "Automatismus" jedenfalls sei bei der geplanten Ausdehnung der Thalia-Konditionen auf die Mayersche aus juristischer Sicht keineswegs gegeben.