Gesetze zum Jahreswechsel

Das ändert sich 2020

2. Januar 2020
von Börsenblatt
Büchersendungen werden teurer, auch die Strompreise steigen. Plastiktüten werden größtenteils verboten, Kassensysteme müssen technisch aufgerüstet werden. Sieben wichtige Änderungen im Überblick.      
Kassengesetz

Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen: Ab 1. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme, zum Beispiel Ladenkassen, über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, um (nachträgliche) Manipulationen an den digitalen Daten auszuschließen. Zudem muss bei jeder Transaktion ein Bon ausgegeben werden. Die Bonpflicht dient der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug, da auf den Beleg künftig zusätzliche Daten aufgedruckt werden müssen (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).

Plastiktüten-Verbot

Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes: Verboten werden Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometern – wie in der bisher freiwilligen Vereinbarung mit dem Handel zur entgeltlichen Abgabe von Plastiktüten. Erlaubt bleiben besonders dünne Einweg-Plastiktüten, sogenannte Hemdchentüten. Bieten Händler weiterhin Einweg-Plastiktüten mit einer Wanddicke unter 50 Mikrometern an, drohen Geldstrafen bis zu 100 000 Euro. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und tritt ein halbes Jahr nach Verkündung in Kraft – voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 (Quelle: Bundesumweltministerium).

Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz): Für E-Books und E-Paper gilt in Deutschland künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das haben Bundestag und Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz beschlossen und damit zugleich die EU-Steuerrichtlinie aus dem Jahr 2018 in nationales Recht umgesetzt. Die Steuerbegünstigung digitaler Publikationen betrifft auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. Das neue Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2020 in Kraft (Quelle: Bundesrat).

Mindestausbildungsvergütung für Azubis

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung: Auszubildende erhalten ab 2020 eine höhere Ausbildungsvergütung von monatlich 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. In den folgenden Jahren soll die Mindestvergütung weiter steigen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Die Bezahlung während der Ausbildung steigt um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Jahr. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2020 gelten (Quelle: Bundesrat).

Mindestlohn 2020

Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 um 16 Cent auf 9,35 Euro pro Stunde. Das hatte der Gesetzgeber bereits im November 2018 mit seiner zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Den Anpassungsvorschlag hatte die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Mindestlohn-Kommission erarbeitet. Der Mindestlohn lag 2019 bei 9,19 Euro, 2018 bei 8,84 Euro (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Höhere Strompreise: Ab 1. Januar 2020 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des Stroms, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage gutachterlicher Prognosen festgelegt. Die Bundesnetzagentur überwacht diesen Prozess. Nachdem die EEG-Umlage in den vergangenen beiden Jahren gesunken war (2019: 6,405 Cent pro Kilowattstunde), steigt sie 2020 wieder – was höhere Strompreise zur Folge hat.

Büchersendung ab 2020

Für Büchersendungen gelten ab 2020 nur noch die beiden im Juli 2019 eingeführten neuen, teureren ­Produkte der Bücher- und Warensendung: Sendungen bis 500 Gramm kosten danach 1,90 Euro, Sendungen bis 1 000 Gramm 2,20 Euro. In einer Übergangsfrist bis Ende 2019 hatte die Post noch parallel die alten Preise gewährt: 1,20 Euro bzw. 1,70 Euro. Der Börsenverein setzt sich zwar für den Erhalt günstiger Konditionen ein – mit einer Kartellbeschwerde und einer Intervention beim Gesetz­geber –, aber sowohl die Entscheidung der Wettbewerbshüter als auch das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Postgesetz stehen noch aus.