Corona-Virus

„Kultur ist kein Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt“

13. März 2020
von Börsenblatt
Bund, Länder und Kommunen wollen Mittel für Härtefälle unter freien Kulturschaffenden sowie private Kultureinrichtungen bzw. kulturelle Veranstaltungsbetriebe zur Verfügung stellen. In den nächsten Tagen soll Näheres entschieden werden. 

Das kündigt eine gemeinsame Pressemitteilung von Kulturstaatsministerin Grütters, der Kultusminister-Konferenz, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag an.

Die heute im Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sollen – wie beispielsweise die Stundung von Steuerzahlungen - auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen. Das sei eine gute Nachricht, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Kulturbranche sei durch Absagen von Veranstaltungen, wegbrechende Einnahmen und den Wegfall von Gagen zum Teil existenziell getroffen.

„Was im Kultur- und Medienbereich an gewachsenen Strukturen einmal wegbricht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen“, mahnte Grütters. „Das kann mittelfristig kaum vorstellbare Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Kultur- und Medienlandschaft haben. Deshalb gilt jetzt mehr denn jemals zuvor: Kultur ist kein dekorativer Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt. Wie sehr wir sie brauchen, sehen wir jetzt, da wir in großen Teilen auf sie verzichten müssen.“

Die Kulturstaatsministerin will deshalb bestehende Programme so einsetzen, dass die Maßnahmen der Kulturbranche zugute kommen:

  • Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und aufgrund des neuartigen Coronavirus/COVID-19 ist es im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich, von Rückforderungen für bereits zur Projektdurchführung verausgabter Fördermittel teilweise abzusehen.
  • Bestehende Förderprogramme sollen so geschärft werden, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstler*innen und anderen in der Kulturwirtschaft tätigen Freiberuflern zugutekommen.