Alle Links, Anträge und Ansprechpartner

Hier bekommen Sie die Corona-Soforthilfen

27. März 2020
von Börsenblatt

Bund und Länder unterstützen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen in der Corona-Krise durch Zuschüsse. Viele Länder reichen nicht nur Bundesmittel an die Firmen weiter, sondern stocken das Programm durch eigene Gelder auf. Eine Schneise durch das föderale Dickicht und Links zu allen Antragsformularen. Dazu kostenlose Börsenblatt-Webinare voller Praxistipps (Stand: 20. April, 16 Uhr).

Wichtige Hinweise vorweg

  • Für den Antrag auf Soforthilfe gibt es nur bei den Bundeszuschüssen ein einheitliches Verfahren. Die Voraussetzungen für die Soforthilfe des Bundes folgen einer Verwaltungsvereinbarung, auf die sich Bund und Länder am 29. März verständigt haben. Zur Pressemeldung geht es hier.
  • Der Antrag auf die Soforthilfe aus dem Bundesprogramm muss bis zum 31. Mai gestellt werden.
  • Der Börsenverein empfiehlt allen Freiberuflern und Unternehmen der Branche, sich vorab mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Denn die Soforthilfe des Bundes wird an das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses geknüpft. Deshalb wird im Antrag nach dem Grund für die existenzbedrohende Wirtschaftslage beziehungsweise für den Liquiditätsengpass gefragt:

"Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass)."

Achtung!

Seit dem 8. April haben sich die Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums zur Berechnung des Liquiditätsengpasses geändert, in voller Länge in diesem FAQ nachzulesen. Personal- beziehungsweise Lohnkosten dürfen nicht mehr in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einbezogen werden. Für diejenigen, die ihren Antrag bereits vor dem 8. April gestellt haben, soll jedoch sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Schlechterstellung kommt. Bei noch nicht erfolgter Antragstellung sind auf jeden Fall die neuen Berechnungsvorgaben einzuhalten.

Soforthilfe - was ist das?

Detaillierte Informationen zur Soforthilfe des Bundes für die Wirtschaft gibt es hier. Soforthilfe heißt: Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) werden durch einen Zuschuss unterstützt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Folgende Gelder werden in allen 16 Bundesländern auf der Basis des Bundesprogramms ausgezahlt:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) bekommen eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) bekommen eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate

Die Bundesländer verteilen die Soforthilfe des Bundes. Viele Länder stocken die Soforthilfe des Bundes darüber hinaus durch eigene Mittel auf, als nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in einigen Fällen als Darlehen. Oft kommen dann auch größere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum Zug.

Die Soforthilfen für Freiberufler und Kleinunternehmen werden vielfach mit den Bundesmitteln verrechnet - aber auch nicht immer. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Beispiele für diese Besonderheiten bei den Landesanträgen

  • Beim Thema Liquiditätsengpass beispielsweise fragt Nordrhein-Westfalen alternativ nach Auftragswegfall oder Umsatz- bzw. Honorarrückgang (jeweils mehr als 50 Prozent) oder Umsatzeinschränkung durch behördliche Maßnahme oder Finanzierungsengpass (mehr dazu hier).
  • Baden-Württemberg hat inzwischen präzisiert, dass das Privatvermögen nicht (mehr) in die Prüfung eines Corona-bedingten Liquditätsengpasses miteinbezogen werden muss. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Dies gilt rückwirkend, also auch für Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht wurden.
  • Bayern klammert nunmehr ebenfalls das Privatvermögen aus - und in der Anfang April aktualisierten FAQ-Fassung sogar noch einen Schritt weiter: "Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden."
  • Baden-Württemberg macht zudem eine Ausnahme bei den Hilfen für Solo-Selbstständige: Sie können in Baden-Württemberg bei der Liquiditätsberechnung Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Mehr dazu in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Der Bund springe zu kurz, wenn er diese Personengruppen zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts allein auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) verweise, heißt es in der Mitteilung. Allerdings sollten die Antragsteller prüfen, welcher Weg für sie die beste Lösung darstelle und sich gegebenenfalls beraten lassen.

Neben den Soforthilfen haben Bund und Länder noch weitere Förderpakete geschnürt, etwa mit Bürgschaften und günstigen Darlehen. Eine Übersicht gibt es hier auf boersenblatt.net.

Soforthilfe-Webinar von Börsenverein und Börsenblatt

Offene Fragen zu den Soforthilfen, vor allem rund um das Thema Liquiditätsengpass, beantwortet außerdem ein Börsenblatt-Webinar mit Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, und Karl Petersen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Kleeberg. Wer's verpasst hat: Das Webinar vom 27. März ist hier kostenfrei abrufbar und liefert viele praktische Tipps. Ein Folgewebinar am 3. April hat sich weiteren aktuellen Fragen zur Soforthilfe gewidmet. Es steht hier zur Verfügung.

Ein FAQ, das auf den Teilnehmer-Fragen des Folgewebinars beruht, klärt offene Punkte. Dürfen fälllige Umsatzsteuerzahlungen beim Liquditätsengpass einbezogen werden? Darf die Produktion des neuen Buchprogramms einfließen? Und wie ist mit Kurzarbeitergeld umzugehen ist, das zwar beantragt, aber noch nicht gezahlt wurde? Das erfahren Sie in diesen Expertentipps.

Antrag ausfüllen? Weitere Hilfen aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins

  • Zahl der Beschäftigten: Bei Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen zählen Eigentümer und Teilhaber mit, wie unter anderem aus der Richtlinie fürs Saarland hervorgeht. Hier scheint es jedoch keine ganz klare Linie zu geben - der Fall ist von Bundesland zu Bundesland zu prüfen.
  • Vollzeitäquivalent: Einige Länder verweisen bei der Frage nach der Beschäftigtenzahl dezidiert darauf - und auf die konkreten Umrechnungsschlüssel. Andere verlangen gar Nachweise wie ein Lohnjournal (Monatsabrechnunge für die einzelnen Mitarbeiter). Im Einzelfall prüfen!
  • Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
    • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
    • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

    Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag: pro Person 1 Vollzeitäquivalent. Eine gute Beispielrechnung gibt es in den Unterlagen des Landes Hessen.

  • Die meisten Formulare verlangen Angaben dazu, ob seitens des antragstellenden Unternehmens weitere Staatshilfen (inkl. EU) beantragt wurden.

  • De-minimis-Erklärung: Da die EU Zuschüsse und Subventionen über 200.000 Euro untersagt, muss man mit dieser Erklärung angeben, dass man keine weiteren Mittel erhalten hat bzw. mit den beantragten Mitteln nicht über 200.000 Euro kommt.

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Baden-Württemberg

Grundsätzliches

  • Soforthilfe, die den Fördertopf aus Bundesmitteln um eine Summe für größere Unternehmen bis 50 Beschäftigte ergänzt. Am 8. April hat das Land die beiden Fördertöpfe endgültig zusammengeführt, es gibt jedoch zwei verschiedene Antragsverfahren für Unternehmen bis 10 Beschäftigte und die größeren Firmen, die aus Landesmitteln unterstützt werden.
  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;}

    Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} Zum Liquiditätsengpass, der bei Antragstellung begründet werden muss, hat das Wirtschaftsministerium inzwischen präzisiert: Das Privatvermögen bleibt bei der Prüfung eines Corona-bedingten Liquditätsengpasses unberücksichtigt. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Dies gilt rückwirkend, also auch für Anträge, die bereits vor Änderung dieser Voraussetzung eingereicht wurden.

Für wen?

  • Gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler*innen, jeweils für bis zu 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente), mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.

Besonderheiten:

  • Baden-Württemberg macht eine Ausnahme im Förderreigen: Soloselbständige, Freiberufler und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften könnenbei der Liquiditätsberechnung ausdrücklich Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Mehr dazu in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Wie viel?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten

  • 1 bis fünf Beschäftigte: bis zu  9.000 Euro für drei Monate (Bundesmittel)
  • bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro für drei Monate (Bundesmittel)
  • bis 50 Beschäftigte: bis zu 30.000 Euro (Landesmittel)

Alle Informationen mit ausführlichem FAQ auf dieser Website des Wirtschaftsministeriums

Zentrale Anlaufstelle: Die IHK über diese Website 

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar

Unterstützung: Regionale Hotlines der Industrie- und Handelskammer, bei der auch der Server für die Anträge angesiedelt ist, alle Telefonnummern hier.

Hilfe vom Landesverband Baden-Württemberg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise (mit genauem Prozedere) und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Bayern

Grundsätzliches

  • Soforthilfe von Bund und Land läuft. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht deutlich höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen, wie das bayerische Wirtschaftsministerium auf der Website mitteilt
  • Wichtig: Wer von den höheren Konditionen der verzahnten Programme profitieren will, aber zunächst nur Landeshilfe beantragt hatte, muss einen neuen elektronischen Antrag stellen - doch das lohnt sich mit Blick auf die aufgestockte Soforthilfe. Mehr dazu hier.
  • Neu und wichtig: Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} Es wird inzwischen im Antrag nicht mehr verlangt, dass private liquide Mittel zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

Für wen?

  • Die Soforthilfe des Landes, die über das Bundesprogramm hinausgeht, ist für gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe gedacht, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben (bis zu 250 Erwerbstätige).
  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 gewährt.
    .

Wie viel?

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro (bislang: 5.000 Euro)
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro (bislang: 7.500 Euro)
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro (bislang: 15.000 Euro)
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro (bislang: 30.000 Euro)

Alle Informationen auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Zentrale Anlaufstellen: die sieben Bezirksregierungen und die Stadt München als Bewilligungs- und Vollzugsbehörden, alle Kontakte hier

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar (elektronisches Verfahren, das den Nutzer durch die Antragstellung leitet), zur vorgeschalteten Info-Seite des Ministeriums geht es hier.

Hilfe vom Landesverband Bayern des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Berlin

Grundsätzliches

  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Das heißt: Berlin stockt die Bundesmittel künftig nicht mehr auf. Bislang konnten Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 5 Mitarbeitern hier 5.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. In der Umstellungsphase war die Antragstellung auf die Soforthilfe ausgesetzt, seit dem 6. April ist sie nun wieder möglich, aber eben nur noch aus den Bundesmitteln.
  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;}

    Wer in einem ersten Antrag bereits Bundesmittel beantragt hat, kann nach der Zusammeführung der Programme keinen weiteren Antrag auf Bundesmittel stellen - unabhängig von der beantragten Höhe.

  • Wer im ersten ersten Antrag nur Landesmittel und keine Bundesmittel beantragt hat, kann nun in einem neuen Antrag die (höheren) Bundesmittel beantragen (mehr im FAQ der Investitionsbank Berlin)

  • Seit 28. März ausgesetzt ist nach wie vor das Soforthilfe-Paket I, mit Überbrückungskrediten für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern - der Ansturm war zu groß, das Volumen ist deshalb vorerst ausgeschöpft. Mehr dazu hier.

Für wen?

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Wie viel?

  • für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro aus Bundesmitteln
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro aus Bundesmitteln

Zentrale Anlaufstelle: Investitionsbank Berlin

Alle Informationen auf der Website der Bank und dieser Detailseite zu den genauen Förderbedingungen

Antrag auf Soforthilfe Bund / Land: hier abrufbar, mit digitaler Warteschlange

Unterstützung: Hotline der IBB Kundenberatung Wirtschaftsförderung, Telefon: 030 / 2125-4747, E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Hilfe vom Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier sind die Ansprechpartner*innen im Landesverband zu finden (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;}

Brandenburg

Grundsätzliches

  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} Soforthilfe läuft. In den Landesmitteln sind die Bundesmittel für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bereits enthalten, aufgestockt um Gelder für größere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern. Eine doppelte Antragstellung ist nicht möglich und nicht nötig. Mehr dazu in einem ausführlichen FAQ, das hier abrufbar ist. Einen ausgefüllten Musterantrag gibt es hier.

Für wen?

  • Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Wie viel?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro
  • bis 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro
  • bis 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro
  • bis 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro

Zentrale Anlaufstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg

Informationen: auf dieser Website der Investitionsbank

Antrag auf Soforthilfe Land/Bund: hier verfügbar

Unterstützung: Hotline der Investitionsbank, Telefon 0331 - 2318 22 99  (Montag bis Freitag, 9-20 Uhr, Samstag, 10-14 Uhr), E-Mail: soforthilfe-corona@ilb.de

Hilfe vom Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise, und hier sind die Ansprechpartner*innen im Landesverband zu finden (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

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Bremen

Grundsätzliches:

  • Die eigene Soforthilfe des Landes für Freiberufler und Unternehmen bis 9 Beschäftigte (5.000 Euro) ist am 2. April mit dem Bundesprogramm zusammengeführt worden. Soloselbstständige, freiberuflich Tätige oder kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind, können eine Soforthilfe im Rahmen des Bundesprogramms Soforthilfe Corona Bremen beantragen.
  • Wenn schon ein Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt wurde, wird dieser jetzt auch im Rahmen der Bundesförderung geprüft. Ein zusätzlicher Antrag muss also nicht gestellt werden. Eine bereits gewährte Soforthilfe aus der Corona Soforthilfe des Landes Bremen wird bei der Prüfung im Rahmen der Bundesförderung in voller Höhe angerechnet.
  • Für Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern hat das Land einen eigenen Zuschuss-Topf zur Verfügung gestellt - als Ergänzung zu den Bundesmitteln.

Für wen?

  • gewerbliche Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
  • Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente)
  • Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigte (ergänzende Landesmittel)

Wie viel?

  • bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • 11 bis 49 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro (Landesmittel)

Zentrale Anlaufstellen:

Informationen: auf dieser Website der Förderbank

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar, speziell für Bremerhaven: hier abrufbar

Hilfe vom Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Hamburg

Grundsätzliches:

Eigene Soforthilfe, ergänzend zur Soforthilfe des Bundes, die bei den Kleinen aufgestockt und um größere Betriebe erweitert wird. Sie wird für einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass gewährt, weil:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 11. März durch die Krise weggefallen sind und/oder
  • ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im laufenden und/oder zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem Umsatz der gleichen Monate im Vorjahr (bei Neugründungen im Vergleich zu den Vormonaten) vorliegt und/oder
  • die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch die Corona-Allgemeinverfügungen massiv eingeschränkt wurden.

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
  • ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Februar 2020 am Markt angeboten haben.

Wie viel?

Hamburg erhöht die Fördersummen des Bundes um folgende Beträge

  • Soloselbständige: 2.500 Euro (plus Bundesmittel: 11.500 Euro)
  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 Euro (plus Bundesmittel 14.000 Euro)
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro (plus Bundesmittel 20.000 Euro)
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (nur Landesmittel)
  • Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 30.000 Euro (nur Landesmittel)

Zentrale Anlaufstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Informationen: auf dieser Website der Bank

Antrag auf Soforthilfe des Landes / Bundes: Link, Video-Anleitung und wichtige Vorab-Infos hier abrufbar, direkt zur Registrierung auf dem Antragsportal geht es hier

Unterstützung: Verschiedene Hotlines des Wirtschaftsbehörde, etwa für Einzelhandel und für kleinere und mittlere Unternehmen, alle Kontakte hier

Hilfe vom Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Hessen

Grundsätzliches

  • Eigene Soforthilfe, die auf der des Bundes aufbaut. Sie ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Land Hessen will damit die Zuschüsse des Bundes erhöhen. Es ist nur ein einziger Antrag notwendig, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.

Für wen?

  • Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens beziehungsweise der Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.

Wie viel?

Die Fördergelder betragen inklusive der Bundesförderung

  • bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro

Zentrale Anlaufstelle: das Regierungspräsidium in Kassel

Informationen: auf dieser Website des Wirtschaftsministeriums und hier beim Regierungspräsidium (mit sehr guter Ausfüllhilfe und Beispielrechnung Vollzeitäquivalent)

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar

Unterstützung: bei der Industrie- und Handelskammer, alle Ansprechpartner hier 

Hilfe vom Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Mecklenburg-Vorpommern

Grundsätzliches

  • Soforthilfe des Landes ist angelaufen und bezieht die Gelder aus dem Bundesprogramm mit ein, dazu gibt es rückzahlbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen. Achtung: Seit 1. April neues Formular! Zudem sind jetzt auch Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern antragsberechtigt.

Für wen?

  • Soforthilfe für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten.
  • Wie aus dem Förderantrag hervorgeht, stockt auch Mecklenburg-Vorpommern die Bundesmittel um Hilfen für größere Unternehmen auf.

Wie viel?

  • bis 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente): bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate

  • bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate
  • bis 24 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: bis zu 40.000 Euro
  • bis 100 Beschäftigte: bis 60.000 Euro

Zentrale Anlaufstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, hier Details

Informationen: Hier geht's zum gesamten Förderpaket 

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier verfügbar, hier zu den Vorab-Informationen wie FAQ etc.

Unterstützung: Unternehmenshotline der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin, Telefon: 0385-588 5588 (8 bis 20 Uhr)

Hilfe vom Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Niedersachsen

Grundsätzliches

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Eine bereits erhaltene Soforthilfe aus der Niedersachsen-Soforthilfe Corona (ohne finanzielle Unterstützung des Bundes) wird auf diese zusammengeführte Soforthilfe Bund / Land in voller Höhe angerechnet.

Beispiel: Haben Sie bereits 3.000 Euro im Rahmen der Niedersachsen-Soforthilfe bekommen und werden Ihnen nun 9.000 Euro im Rahmen des Bundeszuschusses bewilligt, dann erhalten Sie weitere 6.000 Euro.

Für wen?

  • Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigen (bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme)

Wie viel?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Beschäftigtenzahl (Jahresarbeitseinheiten)

  • bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • bis 30 Beschäftigte: 20.000 Euro (Landesmittel)
  • bis 49 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Zentrale Anlaufstelle: NBank

Informationen: auf dieser Website der NBank und ebenfalls auf dieser aktuellen Sonderseite der NBank mit Leitfaden etc.

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: Link zum Antrag und zu weiteren Informationen hier, Download des Antrags nur über das Kundenportal der NBank

Unterstützung: Kundenberatung der NBank, Telefon: 0511 / 300 31-333 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, E-Mail: beratung@nbank.de

Hilfe vom Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Nordrhein-Westfalen

Achtung: Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe wurden kurz vor Ostern vorübergehend gestoppt - Anträge sind ab dem 17. April wieder möglich. Fake-Seiten hatten offenbar Daten der Antragsteller abgegriffen, um die Auszahlung auf andere Konten umzuleiten. Das Landeskriminalamt ermittelt.

Grundsätzliches

Eigene Landeshilfe ergänzend zum Bundesprogramm. Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Angebot des Bundes eins zu eins weiterzureichen und zusätzlich den Kreis der angesprochenen Firmen um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Für wen?

  • Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich Künstler*innen), gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Wie viel?

Staffelung nach Beschäftigtenzahl

  • 1 bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
  • bis 50 Beschäftigte: 25.000 Euro

Zentrale Anlaufstelle: Wirtschaftsministerium NRW und die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Alle Informationen: auf dieser Website

Kombi-Antrag Land/Bund (nur elektronisch): hier verfügbar

Außerdem wird das Formular auf den Webseiten der fünf Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster).

Unterstützung: Bei der örtlichen IHK, alle Kontakte hier (unter dem Link: Wo bekomme ich beratende Hilfe zum Antragsverfahren?)

Hilfe von der Regionalgeschäftsstelle des Börsenvereins in NRW: Hier geht es zu aktuellen Informationen rund um die Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Regionalbüro (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Rheinland-Pfalz

Grundsätzliches

  • Anträge für das Bundesprogramm können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
  • Außerdem gibt es eine eigene Soforthilfe des Landes unter dem Namen "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz". Das Programm ergänzt die Zuschüsse des Bundes um günstige Sofortdarlehen. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.

Für wen?

  • Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen, die "in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass)."

Wie viel?

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)

  • bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe also bis zu 39.000 Euro

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei, wie das Wirtschaftsministerium auf seiner Website mitteilt.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Darlehen scheint allerdings noch nicht ganz klar zu sein. Denn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die das Programm betreut, heißt es: Nur Unternehmen mit mehr als 10, jedoch weniger als 30 Beschäftigten könnten in Kürze zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" über ihre Hausbank beantragen: "Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss."

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Zentrale Anlaufstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Informationen zur Soforthilfe des Bundes: auf dieser Website des Wirtschaftsministeriums und dieser Website der Bank (mit FAQ und allen Unterlagen)

Antrag auf Soforthilfe des Bundes: hier abrufbar, weitere gebündelte Unterlagen wie FAQ und Bearbeitungshinweise gibt es gebündelt hier.

Informatonen zum Kreditprogramm: hier abrufbar, Hotline: 06131 / 6172-1333

Unterstützung: Im Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz steht die Stabsstelle Unternehmenshilfe für Auskünfte zur Verfügung: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.

Hilfe vom Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartnerinnen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Saarland

Grundsätzliches

  • Soforthilfe von Bund und Land sind am 1. April zusammengeführt worden. Ist der Liquiditätsengpass eines Unternehmens mit der Landeshilfe nicht behoben worden, können zusätzliche Mittel aus dem Bundesprogramm beantragt werden. Beispiel: Wer im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommen hat, kann in einem zweiten Schritt bei Bedarf weiteres Geld vom Bund erhalten.

Für wen?

  • Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern

Wie viel?

  • Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten können eine einmalige Soforthilfe von insgesamt bis zu 9.000 Euro erhalten
  • Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten können eine einmalige Soforthilfe von insgesamt bis zu 15.000 Euro erhalten.

Informationen: gebündelt mit FAQ und Richtlinie auf einer Sonderseite der Landesregierung

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar

Unterstützung: Das Wirtschaftsministerium unterhält ein Notrufportal für die saarländische Wirtschaft, Kontaktaufnahme am besten per E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de, (Hotline: 0681-501-4433).

Hilfe vom Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

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Sachsen

Grundsätzliches

  • Achtung: Soforthilfe des Bundes wurde in Sachsen am 16. April ausgesetzt, weil es offenbar, wie in NRW, zu Betrugsfällen gekommen ist. Anträge wurden abgefangen und auf falsche Kontodaten umgeleitet.
  • Soforthilfe des Bundes kann beim Land beantragt werden, das Land selbst bietet keine weiteren Soforthilfen per Zuschuss an, sondern nur das zinslose Darlehensprogramm "Sachsen hilft sofort", das ebenfalls angelaufen ist.
  • Daneben hat die Landeshauptstadt Dresden ein Programm für heimische Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler aufgelegt. Zuschuss: 1.000 Euro. Infos und Antrag hier.

Für wen gibt es Soforthilfe mit direkten Zuschüssen aus dem Bundesprogramm?

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  • Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro,
  • Unternehmen mit 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro

Für wen ist das Darlehensprogramm "Sachsen hilft sofort" gemacht?

  • Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu einer Million Euro.

Wie viel?

  • Die Darlehenssumme bewegt sich zwischen 5.000 und 50.000 Euro. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann das zinslose Darlehen im Einzelfall nach vier Monaten auch auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden.

Zentrale Anlaufstelle: Sächsische Aufbaubank SAB

Informationen: auf dieser Website der Bank

Antrag auf Soforthilfe-Darlehen: hier abrufbar 

Antrag auf Soforthilfe des Bundes: hier abrufbar (nur nach Registrierung)

Unterstützung: Beratungs-Hotline der SAB, Telefon: 0351 4910-1100

Hilfe vom Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband. (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

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Sachsen-Anhalt

Grundsätzliches

  • Soforthilfe des Landes stockt das Bundesprogramm um Gelder für größere Unternehmen auf.

Für wen?

Unternehmer und Solo-Selbstständige

Wie viel?

Staffelung nach Unternehmensgröße

  • bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro (Bund)
  • 6 bis 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000 Euro (Bund)
  • 11 bis 25 Mitarbeiter: bis zu 20.000 Euro (Land)
  • 26 bis 50 Mitarbeiter: bis zu 25.000 Euro (Land)

Zentrale Anlaufstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Informationen: auf dieser Website der Bank

Antrag auf Soforthilfe Land / Bund: hier abrufbar (und hier weitere Informationen wie Richtlinien)

Unterstützung: Kostenlose Hotline der Investitionsbank unter Telefon: 0800 56 007 57

Hilfe vom Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

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Schleswig-Holstein

Grundsätzliches

  • Soforthilfe des Landes auf Basis des Bundesprogramms ist angelaufen.
  • Außerdem hat die Landesregierung am 3. April angekündigt, ein eigenes Programm für Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern aufzulegen. Sie sollen künftig mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Die Umsetzung steht noch aus.

Für wen?

  • Bis zur geplanten Aufstockung durch das Land gilt: Für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe

Wie viel?

  • bis 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente): bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate
  • bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate

Zentrale Anlaufstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Informationen: auf dieser Website der Bank

Antrag auf Soforthilfe aus dem Bundesprogramm: hier abrufbar

Unterstützung: Beratung bei der Investitionsbank

Hilfe vom Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

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Thüringen

Grundsätzliches

  • Eigene Soforthilfe des Landes, die ergänzend zu den Bundesgeldern auch größere Unternehmen unterstützt. Alle Details zum Programm in einem FAQ der Thüringer Aufbaubank.
  • Ab Mitte der Kalenderwoche 14 soll ein neues Formular zur Verfügung stehen, das die Gelder aus dem Förderprogramm des Bundes dezidiert einbezieht. Antragsteller können aber auch das aktuelle Formular nutzen,  denn in einem zweiten Verfahren werden alle bis dahin eingegangenen Anträge nachbearbeitet und es wird (entsprechend der Fördervoraussetzung) eine weitere Auszahlung - gemäß der Summe des Bundesprogramms – angewiesen.

Für wen?

  • Solo-Selbstständige, Unternehmen mit bis zu 5 / bis zu 10 Mitarbeitern (Bundesprogramm). Außerdem aus Landesmitteln: Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, aus Gewerbe, Gesundheitswesen Kreativwirtschaft und wirtschaftsnahen freien Berufen. Zur genauen Definition geht es hier 

Wie viel?

Gestaffelt nach Firmengröße

  • Solo-Selbstständige / bis zu 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (vor dem Bundesprogramm 5.000 Euro)
  • 6 bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (vor dem Bundesprogramm: 10.000 Euro)
  • 11 bis 25 Mitarbeiter: 20.000 Euro
  • 26 bis 50 Mitarbeiter: 30.000 Euro

Zentrale Anlaufstelle: Thüringer Aufbaubank

Informationen: auf der Website der Bank 

Antrag auf Soforthilfe des Landes: hier abrufbar

Antrag auf Soforthilfe des Bundes: Info folgt Mitte KW 14, es soll aber keine zweite Antragstellung notwendig sein. Das Soforthilfe-Formular des Landes lässt sich bis dahin für beides nutzen.

Achtung! An die Aufbaubank können die Anträge nur per Post geschickt werden, der Weg per E-Mail ist nur über die IHK und die Handwerkskammern möglich. Alle Kontaktdaten im FAQ der Aufbaubank.

Unterstützung: Hotline der Aufbaubank, Telefon: 0800 534 56 76 (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr, Samstag: 8 bis 13 Uhr)

Hilfe vom Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).