Lockdown-Exit

Corona: FAQ zur Ladenöffnung

23. April 2020
von Börsenblatt
Die meisten Buchhandlungen haben bereits geöffnet - aber viele Händler haben Fragen zur Auslegung der Auflagen. Hier gibt es Antworten.

In den Verordnungen ist von "zwei Personen pro Flächeneinheit” oder "Kunde pro Flächeneinheit" die Rede. Müssen Buchhändler*innen sich selbst und ihre Mitarbeiter mitzählen? 
Die Richtlinie richtet sich nur an die Kunden. 

Richtet sich die Angabe "Kunde pro Flächeneinheit" nach der Zahl der Personen oder nach Hausstand (Familie mit Kindern, Paare etc.)? 
Jede Person zählt für sich. Wenn eine Mutter mit drei Kindern den Laden betritt, zählen sie als vier Personen. 

Welche Fürsorgepflichten hat man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber? Wie muss man handeln, wenn jemand Symptome aufweist oder nachweislich COVID-19 bekommt? Was muss man für den Weiterbetrieb des Ladens beachten
Bei Verdacht oder Nachweis einer Erkrankung eines Mitarbeiters muss man sich an das Gesundheitsamt wenden und diesen Fall melden. Im Krankheitsfall wird die Buchhandlung vorübergehend geschlossen und es dürfen keine Bücher mehr verkauft werden, da sich bereits Kollegen bei der betroffenen Person angesteckt haben könnten. 

  • Im Falle der Schließung gibt es einen Entschädigungsanspruch nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (Für die verordneten Schließungstage gibt es eine zusätzliche Entschädigung).  
  • Wenn solch ein Fall in einem Verlag auftaucht, muss das auch beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Außerdem wird empfohlen, dass die Kollegen von zu Hause arbeiten, um eine Ansteckung zu vermeiden. 

Muss man einen Corona-Verdachtsfall melden, wenn ein Kollege Erkältungssymptome aufweist und vorsichtshalber für ein paar Tage zu Hause bleibt oder ist das Ermessenssache?  
Wenn ein begründeter Verdachtsfall besteht, sollte der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Zumindest sollte der betroffenen Mitarbeiter einen Arzt aufsuchen. 

Kann man als Ladenbesitzer die Mitarbeiter, die Angst vor eine Infektion haben, zur Arbeit in der Buchhandlung zwingen? Wie gehe ich als Arbeitgeber mit dieser Situation um? 
Die Empfehlung ist, das Gespräch mit den Mitarbeitern zu suchen und über Schutzmaßnamen und Möglichkeiten zu reden. Der Arbeitsvertrag verpflichtet die Mitarbeiter zu arbeiten. Einfach zu Hause bleiben geht nicht. 

Ist der Buchhändler dafür verantwortlich, dass jeder Kunde eine Maske trägt? Muss diese Maske dem Kunden ggfls. kostenlos zur Verfügung gestellt werden? 
Der Buchhändler muss den Kunden keine Masken zur Verfügung stellen. Gleichwohl muss bei der Einlasskontrolle darauf geachtet werden, dass die Kunden die Buchhandlung nur mit einer Maske betreten. Kunden, die im Laden gegen diese Maskenpflicht verstoßen oder ihre Maske im Laden abziehen, sollen des Ladens verwiesen werden. Händler können an ihre Kunden Mund-Nase-Bedeckungen verkaufen. 

Müssen Sitzgruppen in den Buchhandlungen abgesperrt werden? 
Das Ordnungsamt hat die Hoheitsgewalt zu bestimmen, dass Sitzmöglichkeiten abgesperrt werden müssen. Solange das nicht offiziell verordnet wurde, kann man, vor allem auch für ältere Kunden, Sitzgruppen und auch einzelne Sitzmöglichkeiten den Kunden zur Verfügung stellen.  

Darf man vor seinem Laden einen Wartebereich einrichten? Was muss man beachten? 
Bevor man so etwas plant und umsetzt, sollte man sich zuerst an das Ordnungsamt richten, um diese Pläne abzustimmen, um ein Bußgeld zu verhindern. 

Muss man als Buchhändler beim Ausliefern der Bücher bei den Kunden an der Haustür auch eine Maske tragen? 
Die Maskenpflicht besteht nur in den Buchhandlungen. Jedoch wäre es für alle Beteiligten von Vorteil, wenn die Bezahlung der Ware per Überweisung abgewickelt wird. Es gilt auch hier, unnötigen Kontakt zu vermeiden. 

Braucht man als Buchhändler auch eine Maske, wenn man vor der Kasse einen „Spuckschutz“ aufgestellt hat? 
Nein, man benötigt nicht Beides. Es wird empfohlen, das Gespräch mit der örtlichen Ordnungsbehöre zu suchen. 

Gibt es Neuigkeiten zum Thema Veranstaltungen, Lesungen und Messen? 
Bis zum 31.08.2020 sind alle Großveranstaltungen verboten. Ansonsten sind momentan noch keine konkreten Angaben vorhanden. 

Darf man ein in seiner Buchhandlung integriertes Café öffnen? 
Nein, da man die Kunden nicht motivieren soll, sich lange aufzuhalten bzw. Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist verboten, zum Mitnehmen jedoch erlaubt. 

Müssen die Ladentüren den ganzen Tag geöffnet sein? 
In der Regel schon, eine Anpassung kann nur erwirkt werden, wenn man sich mit dem jeweiligen Ordnungsamt abspricht. Wo möglich, sind separate Ein- und Ausgänge festzulegen.

Was ist mit "Desinfektionsregime" und "Reinigungskonzept" gemeint
Eine schriftliche Erklärung, die gut ersichtlich im Laden aushängt, ist sinnvoll. Verantwortliche für die Umsetzung und Einhaltung sind zu benennen, die Häufigkeit von Reinigungen und Desinfektionen ist zu erhöhen und ein Plan dazu aufzustellen. 

Sind Buchhandlungen berechtigt, ihre Öffnungszeiten anzupassen, z.B. zu verkürzen? 
Im Rahmen der Gewerbefreiheit können die Öffnungszeiten frei gewählt oder verkürzt werden, die Auflagen zu Sonntagsöffnungen etc. stellen sowieso nur den “äußeren Rahmen” des Erlaubten. 

Ist damit zu rechnen, dass es zu Sonntagsöffnungen kommt? 
Dies ist aktuell noch nicht mit Sicherheit zu sagen.  

 

Zu den FAQ: Die Fragen zur sicheren Wiederöffnung der Buchhandlungen und notwendige Hygienemaßnahmen wurden in einem der Corona-Webinare des Börsenblatts am 22. April gestellt. Drei Expert*innen des Börsenvereins standen Rede und Antwort:

  • Anja Bergmann, Regionaldirektorin NRW
  • Kyra Dreher, Geschäftsführerin
  • Christian Sprang, Justiziar

Das Webinar wurde live auf YouTube übertragen und ist unterhalb dieser Meldung weiterhin abrufbar.