Konferenz von Bund und Ländern

Corona-Krise: Große Lockerung

6. Mai 2020
von Börsenblatt
Alle Läden dürfen wieder öffnen − ohne Begrenzung der Verkaufsfläche. Das war der Konsens von Bund und Ländern heute in einer Schaltkonferenz. Die Kontaktbeschränkungen sollen bis zum 5. Juni verlängert werden. Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für weitere Maßnahmen − abgefedert durch einen Notfall-Mechanismus.

Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und der Erste Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher, im Anschluss an die Schalte auf einer Pressekonferenz verkündet, die um 15:41 Uhr begann. "Wir haben die allererste Phase der Pandemie hinter uns", sagte die Bundeskanzlerin, aber vor uns liege noch eine lange Auseinandersetzung mit dem Virus. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sei derzeit erreicht, damit konnte heute über weitere Öffnungen beraten werden, so Merkel. Herausgekommen sei ein "ausgewogener Beschluss" − der die föderale Struktur Deutschlands berücksichtigt.

Die Eckpunkte aus der Schaltkonferenz:

  • Die Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen bleibt erhalten.
  • Ebenso das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und Geschäften. Diese Pflicht könne gegebenenfalls auf weitere Bereiche ausgeweitet werden, so Merkel.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlänget − leicht gelockert:
  • Es dürfen Personen eines weiteren Haushaltes im öffentlichen Raum getroffen werden (bereits beschlossene, weitergehende Regelungen einzelner Bundesländer seien davon nicht betroffen, so Merkel)
  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, die Beschränkung auf bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wird aufgehoben (in einigen Bundesländern war dies bereits zuvor der Fall bzw. angekündigt). Die Hygieneregeln müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche sollte vorgegeben werden.
  • Die Bundesländer entscheiden in eigener Regie über Maßnahmen und weitere Öffnungen, etwa bei Restaurants und Hotels. Bayern will alles etwas später machen, kündigte Söder an.
  • Es soll einen "Notfall-Mechanismus" (Merkel) bzw. "Notbremse" (Söder) geben: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen muss sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept (angepasst an die Dimension) umgesetzt werden. − Wenn es dann wieder sieben aufeinnanderfolgende Tage mit Werten unter 50 gibt, könne wieder gelockert werden. Laut Merkel hat derzeit lediglich ein Landkreis in Deutschland eine Zahl von über 50 Neuinfektionen.
  • Pflegeheime: Hier soll es möglich sein, dass eine feste Kontaktperson zu Besuch ins Heim kommen darf.
  • Bis Pfingsten sollen wieder 50 Prozent der Kinder und Schüler*innen in Kita und Schule gehen können.
  • Für das Konzept der Fußball-Bundesliga gibt es grünes Licht, Ab der zweiten Maihälfte könne der Spielbetrieb in der 1. und 2. Liga unter den spezifischen Bedingungen wieder aufgenommen werden. Die DFL hat inzwischen den Start für den 16. Mai angekündigt.
  • Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters werde ein Konzept zur Öffnung von Theatern, Konzerthäusern, Opern und Kinos erarbeiten. Hier werden die Bundesländer zudem eigene Regelungen treffen.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Fachmessen ab 31. Mai erlaubt

Am Nachmittag, nach den Beratungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern, hat Ministerpräsident Armin Laschet den Nordrhein-Westfalen-Plan in Düsseldorf vorgestellt − mit dem "maßvoll abgestuften Plan" sollen in NRW in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Mit seinen konkreten Zeitkorridoren und klaren Vorgaben stehe der Plan für Planungssicherheit und Flexibilität. 

So dürfen ab 11. Mai Restaurants unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, die touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen) ist erlaubt. An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Ab Pfingsten (30. Mai) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Mit Zieldatum ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt.

Schule: Ab Montag, 11. Mai, werden etwa die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Das ist nur ein kleiner Auszug aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan, mehr finden Sie in der kompletten Pressemitteilung des Landes NRW.