Auslöser des Verfahrens ist die Klage des Wissenschaftsautors und Juristen Martin Vogel, der die Verlegerbeteiligung für rechtswidrig hält und von allen Vorinstanzen in seiner Auffassung im Wesentlichen bestätigt wurde. Sollte der BGH die Verlegerbeteiligung verwerfen, hätte dies für Verlage unter Umständen gravierende Folgen.
Unabhängig vom Karlsruher Verfahren laufen Bestrebungen im politischen Raum, die Verlegerbeteiligung auf europäischer Ebene gesetzlich zu regeln. Ein entsprechendes Schreiben hatten Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters an EU-Kommissar Günther Oettinger geschickt.
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