Durch Podcasting wird der Traum so manchen Hobbymoderators wahr: Dank einer speziellen Software kann jeder mit minimalem technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand die Menschen mit selbst gestalteten Audioinhalten beglücken, indem er diese für den Hörer zum Abruf im Internet hinterlegt - vom Kochrezept bis zum politischen Kommentar. Podcasting leitet sich ab von broadcasting (Sendung) und dem iPod als Synonym für MP3-Player. Der Ersteller eines Podcast erzeugt seinen Audiobeitrag an seinem Computer, der mit Soundkarte und Mikrofon ausgestattet ist, lädt den Beitrag auf einen Server hoch und veröffentlicht diesen mit Hilfe der RSS-Technologie (Real Simple Syndication) im Internet. Interessenten können sich den Beitrag auf ihren Rechner herunterladen oder ihn über eine spezielle Empfänger-Software (Podcatcher) abonnieren. Podcatcher suchen automatisch immer nach den neuesten Aktualisierungen beim abonnierten Anbieter und laden diese selbständig auf den Rechner herunter. Beim Anschließen eines MP3-Players überträgt die Medienwiedergabesoftware des Computers die Podcasts auf den MP3-Player. Derzeit wird Podcasting noch überwiegend zu experimentellen und nicht zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt: Die Podcaster stellen meist eigene Wortbeiträge zu allen erdenklichen Themen ins Internet. In dieser neuen Kommunikationsform steckt allerdings ein erhebliches kommerzielles Potenzial, um Inhalte zu verbreiten. Da die Beiträge durch die Empfänger-Software automatisch abgerufen werden, wird der Hörer stets mit den neuesten Beiträgen versorgt - eine optimale, zielgruppenorientierte Plattform zur Verbreitung von Inhalten und Werbung. Mit zunehmender Kommerzialisierung wird auch die Nachfrage nach hochwertigen Inhalten steigen. Neben Musik bieten sich insbesondere bekannte, verlegte Texte an, um einem Podcast mehr Glanz und damit Marktwert zu verleihen. Für Verlage erschließt sich damit eine neue potenzielle Einnahmequelle und zugleich ein kostengünstiges Werbeinstrument für die eigenen Inhalte. Daher ist es wichtig zu wissen, welche urheberrechtlichen Nutzungsrechte beim Podcasting tangiert sind, um sich die künftigen Potenziale rechtzeitig zu sichern. Soll das geschriebene Wort als Hörbeitrag in Podcasts verwendet werden, benötigt der Verwerter diverse Nutzungsrechte: beginnend bei dem Recht, die Wortbeiträge als Hörbeitrag (gegebenenfalls ausschnittsweise) auszuwerten und zu bearbeiten, den Hörbeitrag auf dem Server abzuspeichern und damit zu vervielfältigen. Und nicht zuletzt das Recht, den Beitrag der Öffentlichkeit zum individuellen Abruf zugänglich zu machen und beim Endnutzer auf beliebigen, vor allem mobilen Endgeräten abzuspeichern. Da das Podcasting wohl eine eigenständige technisch wirtschaftliche Nutzung von geschützten Inhalten darstellt, sollte die Nutzung in der Rechteklausel sicherheitshalber ausdrücklich erwähnt werden. Was hingegen tun, wenn sich ein Podcaster ungefragt lizenzierter Inhalte bedient, um sein Programm damit zu schmücken? Stehen dem Verlag die Podcasting-Rechte zu, hat er gegen die ungefragte Nutzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich in der Regel nach der Lizenzanalogie, das heißt dem üblichen Marktpreis. Bislang gibt es mangels relevanter Kommerzialisierung des neuen Phänomens noch keine Erfahrungswerte bei der Lizenzhöhe, die Entwicklung sollte daher beobachtet werden. Eine Rolle spielt hier sicher die Intensität der Nutzung (Umfang des Texts, Anzahl der Podcasts, in denen der Beitrag verwendet wurde) sowie die Reichweite des Podcast, sprich die Anzahl der durchschnittlichen Empfänger.