Schweiz

HP7-Nachtverkaufsverbot gilt nicht für Chefs

10. September 2007
Redaktion Börsenblatt
Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) empfiehlt seinen Mitgliedern, die Läden am 27. Oktober, 00.01 Uhr, offen zu halten, berichtet der "Schweizer Buchhandel" in seinem Newsletter.
Wie in boersenblatt.net berichtet, hatte das Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) den Buchhandlungen den Einsatz von Personal für den Verkauf von HP 7 zwischen 00.01 und 5.59 Uhr untersagt, weil dem Erstverkaufszeitpunkt eine kulturelle Bedeutung abgehe. Diese Weisung sei schon etliche Jahre lang gültig, so der "Schweizer Buchhandel", sei aber bisher "kaum wahrgenommen" worden. "Aber aufgepasst", rät der Branchendienst: "Das Personal darf die Kassen nicht bedienen, das dürfen nur die Chefs tun. Arbeitsschutz ist Arbeitsschutz".