Preisbindung

Einstweilige Verfügung gegen Club Bertelsmann

26. September 2007
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Wiesbaden ist der Rechtsauffassung der Preisbindungsbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ gefolgt und hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Club Bertelsmann verhängt. Danach wird es dem Club untersagt, preisgebundene Bücher auf die Quartalsabnahme anzurechnen.
"Der Antragsgegnerin (= Der Club Bertelsmann) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, für ihren im Internet vorgestellten 'Bücherbestellservice' oder in sonstiger Weise damit zu werben, dass der Kauf eines preisgebundenen Buches zum gebundenen Preis über den Bücherbestellservice als Quartalsabnahme für die Mitglieder der Antragsgegnerin angesehen wird. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen", zitiert die Website der Preisbindungstreuhänder das Urteil. Wie in boersenblatt.net berichtet, hatte der Club Bertelsmann gegenüber Mitgliedern damit geworben, dass die Bestellung eines beliebigen preisgebundenen Buches aus der KNO-Datenbank "Buchkatalog.de", die über den Bücher-Bestell-Service des Clubs abgewickelt würde, als Quartalskauf angerechnet werde. Die Preisbindungstreuhänder forderten daraufhin vom Club eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, da dieses Angebot gegen die im "Potsdamer Protokoll" formulierten Branchenregelungen für Buchclub-Ausgaben verstoße.