Recht
Umstrittene Widerrufsbelehrungen bei Haustürgeschäften
27. September 2007
Verbraucher, die nach Haustürgeschäften die Widerrufsfrist versäumt haben, können möglicherweise ihren Vertrag immer noch rückgängig machen. Wie "Die Welt" meldet, habe das der Bundesgerichtshof gestern in einer Verhandlung gegen die Bertelsmann-Tochter inmediaONE angekündigt.