Damit wird der Club künftig auch keinen Kauf preisgebundener Bücher über den Bücher-Bestell-Service auf die Quartalsabnahme eines Mitglieds anrechnen. Die Preisbindungsbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ waren gegen dieses Angebot vorgegangen. Es sah vor, dass die Bestellung eines beliebigen preisgebundenen Buchs aus der KNV-Datenbank Buchkatalog.de, die über den Bücher-Bestell-Service des Clubs abgewickelt würde, als Quartalskauf angerechnet wird.
Das Gericht war Ende September der Rechtsauffassung der Preisbindungsbindungstreuhänder gefolgt, wonach das Angebot gegen die im "Potsdamer Protokoll" formulierten Branchenregelungen für Buchclub-Ausgaben verstoße.