AG Verlagsvertretung

Ausgleichsanspruch und Verjährungsfalle

11. Oktober 2007
Redaktion Börsenblatt
Beim traditionellen Treffen der AG Verlagsvertretungen während der Frankfurter Buchmesse standen die Themen Handelsrecht und Vertreterkalender im Mittelpunkt.
Ausgleichsanspruch, Provisionszahlungen oder Verjährungsfalle 2007: Rechtsanwalt Michael Wurdack, Partner der Göttinger Kanzlei Küstner, von Manteuffel & Wurdack, gab den rund 25 anwesenden Verlagsvertretern einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Handelsrecht. Was passiert beispielsweise, wenn ein Verlag einen Kunden, der bisher vom Verlagsvertreter besucht wurde, „umschlüsselt“, das heißt zum Key Account-Kunden erklärt, der künftig vom Vertriebsleiter persönlich betreut wird? „Einseitige Änderungsvorbehalte sind nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht gültig“, sagte Wurdack. Wirksam wird eine Änderung ohnehin nur dann, wenn „schwerwiegende Gründe“ dafür sprechen. In jedem Fall muss der Verlag aber eine angemessene Änderungskündigungsfrist setzen und einen angemessenen Ausgleich für Provisionsverluste setzen. Eines legte Wurdack den Vertretern wiederholt ans Herz: Unterlagen wie Umsatzlisten oder Provisionsabrechnungen sollten gut aufbewahrt werden, „auch wenn eine jahre- oder jahrzehntelange gute Geschäftsbeziehungen besteht“. Denn wenn der Vertreter im Streitfall nichts Schriftliches vorlegen kann, seien die Gericht „unerbittlich“. Wurdack empfahl Verlagsvertretern, die einen Verlag oder ein Gebiet neu übernehmen, vom Verlag stets eine Kunden-Umsatzliste für das letzte Vertragsjahr des Vorgängers anzufordern und dem Vertrag beizufügen. „Nur so kann nachgewiesen werden, dass der Verlagsvertreter den Umsatz wesentlich gesteigert hat.“ Weitere aktuelle Informationen zum Handelsrecht gibt es auf der Website der Göttinger Kanzlei unter www.vertriebsrecht.de. Zu Beginn der Arbeitstagung in Frankfurt appellierte Erich Bortoli an die Vertreter, sich bei den Kollegen für den alljährlich erscheinenden Vertreterkalender einzusetzen. Bortoli, der sich nach Beendigung seiner Berufszeit weiterhin um den Kalender kümmert, klärte über die prekäre Kostensituation auf: Weniger Vertreter müssten die hohen Kosten für das Produkt stemmen, das dem Sortiment kostenlos zur Verfügung gestellt werde. „Der Kalender ist für uns ein sehr wichtiges Instrument, da er Werbeträger für unseren Berufsstand ist.“ Die Nachfrage aus dem Sortiment nach dem Produkt sei nach wie vor hoch. Der Redaktionsschluss für den Kalender 2009 ist der 31.Dezember 2007.