Rechtsstreit

"Keine Kenntnis vom Strafbefehl"

17. Oktober 2007
Redaktion Börsenblatt
Wie in boersenblatt.net berichtet, hat Suhrkamp die Investoren Claus Grossner und Hans Barlach erfolgreich wegen Verleumdung verklagt. Heute erreicht uns eine Stellungnahme von Hans Barlach.
"Es handelt sich nicht um eine - schon gar nicht rechtskräftige - Verurteilung, sondern lediglich um einen Strafbefehl, den ich bisher nicht einmal kenne, weil er mir nicht zugestellt worden ist", heißt es darin. Was er kenne sei eine Strafanzeige von Suhrkamp wegen einer "angeblichen" Presseerklärung von ihm im "Spiegel" im November 2006. "Diese Erklärung habe ich so, wie sie im Spiegel vom 20. November 2006 formuliert ist, nicht abgegeben", schreibt Barlach. Und weiter: "Der Sache nach erscheint mir ein Vorhalt gegen die Geschäftsführungspraxis von Frau Unseld-Berkéwicz nach wie vor zutreffend. einen solchen Vorhalt halte ich auch für eine freie Meinungsäußerung."