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Frank Heibert, Übersetzer aus dem Englischen, Französischen, Italienischen, Portugiesischen und Spanischen
Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Wir Literaturübersetzer*innen sind seit über 100 Jahren als künstlerische Urheber anerkannt. Auch wenn wir den inhaltlichen und stilistischen Vorgaben eines Originals verpflichtet sind, das wir uns nicht selbst ausgedacht haben, stellt seine Übersetzung eine oft hochkomplexe Transferleistung dar, die mindestens ebenso viel Sprachgefühl und Sprachbeherrschung in handwerklicher wie künstlerischer Hinsicht erfordert wie das literarische Originalschreiben. Wir sind sowohl Auftragsarbeiter als auch Zweitautoren. Das sollte sich sowohl in der Wahrnehmbarkeit als auch in der Honorierung wiederspiegeln. Immer mehr Leser*innen achten darauf, wer ein Buch übersetzt hat, Verlage engagieren ihre Literaturübersetzer*innen zunehmend bewusster -- wer hat die richtige deutsche Sprache für eine bestimmte literarische Stimme? -- und insofern wäre es nur konsequent, wenn die teilweise bereits stattfindende Übersetzernennung auf der U3, der U 4 oder der U1 sich insgesamt durchsetzen würde.
Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Die aktuelle Vergütung übersteigt nach statistischen Erhebungen im Durchschnitt netto den Hartz-IV-Satz nur unwesentlich, von "ausreichend" kann wirtschaftlich also nicht die Rede sein. Wenn man den Aspekt des "Auftragsarbeitens" mit einer dem Schwierigkeitsgrad des Originals und dem Marktwert der Übersetzerin angepassten Normseitenhonorar honoriert, ließe sich, analog zu den Autor*innen, durch eine Beteiligung an Absatz und weiteren Nutzungen die künstlerische Urheberschaft vergüten (im Vergleich zu den Autor*innen allerdings nur mit 1% pro Exemplar sowie mit Anteilen an weiteren Nutzungsarten). Da sehr viele Bücher, die zu unserem kulturellen Reichtum gehören, sich nur in kleinen Auflagen verkaufen, wäre es nicht nur prinzipiell, sondern auch pragmatisch gesehen fair, diese Beteiligung wie bei den Autoren mit dem ersten Exemplar beginnen zu lassen, wie es eine kleine Anzahl von Verlagen jetzt schon praktiziert -- damit überhaupt etwas davon bei uns ankommt.
Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Wer den Beteiligungsgedanken von Schwierigkeitsgrad und Qualität der Übersetzung abhängig machen will, dem sei gesagt, dass er erstens den vom Gesetzgeber seit fast 20 Jahren immer wieder bekräftigten Urhebergedanken nicht verstanden hat und dass zweitens die real sinkenden Einnahmen der Übersetzer*innen und die immer kürzeren Zeitspannen für die Übersetzung dem gemeinsamen Interesse von Verlagen und Übersetzer*innen, gute Bücher in guter Qualität zu den Leser*innen zu bringen, eher schaden.
Doris Janhsen, Verlegerin von Droemer Knaur
Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Es ist mir persönlich und uns bei Droemer Knaur ein großes Anliegen, Übersetzerinnen und Übersetzer künftig präsenter zu machen als bisher und so das Bewusstsein für ihre Arbeit und dafür zu schärfen, dass ohne sie viele Texte im Deutschen gar nicht zugänglich wären. Wir werden sie deshalb auf ihren individuellen Wunsch hin in Zukunft mitsamt Kurzvita auf der hinteren Klappe des Schutzumschlags nennen und sie zudem deutlich häufiger und ausführlicher in unsere Werbemittel und -maßnahmen integrieren.
Britta Jürgs, AvivA-Verlegerin und Vorsitzende der Kurt Wolff Stiftung
Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Die Namen der Übersetzer und Übersetzerinnen sollten auf dem Buch zu sehen sein und nicht nur innen auf der Titelseite. Wir geben diese immer auch auf der U4 an.
Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Ob die Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung darstellt, ist zum einen eine Frage der Höhe des Seitenhonorars, aber zum anderen natürlich immer auch des Schwierigkeitsgrads der Texte. Der Aufwand bei Übersetzungen belletristischer Texte kann ganz unterschiedlich sein – ebenso wie der des Lektorierens. Die Bewertung des jeweiligen Schwierigkeitsgrads lässt sich nur als Duchschnittswert angeben. Es ist durchaus sinnvoll, sich neue Modelle zu überlegen, aber ich habe selbst keine Rezepte parat.
Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Ich finde es richtig, dass die Übersetzerinnen und Übersetzer am Absatz der Bücher beteiligt werden – und zwar normalerweise ab dem ersten Exemplar.
Sabine Dörlemann, Verlegerin des Dörlemann Verlags
Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Ich bin sehr dafür, die Übersetzerin, den Übersetzer deutlich sichtbar zu machen, denn Übersetzungen fallen nicht vom Himmel, sondern sind harte Arbeit. Dass wir fremdsprachige Autoren in unserer Muttersprache lesen können, verdanken wir ihnen. Bei uns steht die Übersetzerin mit auf dem Cover.
Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Leider ist es so, dass gerade literarische Bücher viel zu günstig sind und der Ladenpreis für die immense Arbeit, die in ihnen steckt, keineswegs angemessen ist. Das fängt bei den Autorinnen und Autoren an, geht bei den Übersetzer*innen und den (unabhängigen) Verlagen weiter und endet bei den engagierten Buchhändlerinnen. Aber unsere Arbeit macht uns allen große Freude. Das können nicht viele Menschen von sich behaupten.
Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Wir versuchen unseren Übersetzern so viel wie möglich zu zahlen und bieten auch eine Beteiligung, sobald wir eine Kostendeckung erreichen.
Eva Schweikart, Übersetzerin aus dem Niederländischen und Englischen
Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Manche Verlage nennen den Namen inzwischen auch auf der U4, einige wenige gehen mit gutem Beispiel voran und nennen ihn auf dem Cover. Dort hat er seinen berechtigten Platz, denn der Übersetzer / die Übersetzerin ist Urheber / Urheberin der deutschen Fassung.
Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Eine Honorierung pro Normseite (30 Zeilen à maximal 60 Anschläge) kann nicht als ausreichend betrachtet werden. Die letzte Honorarumfrage des Verbands VdÜ ergab, dass das Normseitenhonorar im Durchschnitt 18,72 Euro beträgt. Geht man davon aus, dass ein Übersetzer / eine Übersetzerin mindestens eine Stunde an einer Seite arbeitet, bei sehr anspruchsvollen Texten oft wesentlich länger, dann ist dieser Betrag (vor Steuern wohlgemerkt) kein angemessenes Honorar. Und auch keines, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Es ist daher wichtig, dass Übersetzerinnen und Übersetzer am Absatz sowie an allen weiteren Nutzungen ihrer Texte beteiligt werden.
Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Die Höhe der Beteiligungen ist Verhandlungssache, das heißt: Man handelt sie für jeden Vertrag neu aus. Der VdÜ hat mit einigen Verlagen Vergütungsregeln aufgestellt, die unter anderem vorsehen, dass der Übersetzer / die Übersetzerin ab dem ersten verkauften Exemplar mit einem Prozent beteiligt wird. Leider haben sich bislang nicht viele andere Verlage dieser Regel angeschlossen.