Umfrage zur Honorierung von Übersetzer*innen

"Übersetzer-Euro"

8. Januar 2020
von Börsenblatt
Dass Übersetzer*innen wichtige Arbeit leisten, ist unbestritten. Aber wird sie auch entsprechend gewürdigt? Und wie sieht es mit den Honoraren aus? Eine Umfrage unter Branchenteilnehmern, Teil 2.

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Margitt Lehbert, Verlegerin der Edition Rugerup

Da ich als Übersetzerin zum Verlegen kam, kenne ich beide Seiten der Medaille. Allerdings übersetze und verlege ich in der Hauptsache Lyrik, was eine Sonderstellung einnimmt. Als Verlegerin verdiene ich weit weniger, als ich als Übersetzerin verdient habe, meist nur um die 2.000 Euro im Jahr, deshalb sehe ich sehr deutlich, wie schwierig die Situation für Verlage ist, gerade künstlerisch anspruchsvolle Übersetzungen zu finanzieren.

Als Übersetzerin aber sehe ich auch, dass man für eine sehr anspruchsvolle Arbeit weder ein gutes Einkommen erzielt, noch wird man von den meisten Lesern als Künstler wahrgenommen. Für mich habe ich es so gelöst, dass die Übersetzer*inen hinten auf dem Buch stehen, während vorne der Name des / der Dichter*in steht. Das hat auch damit zu tun, dass mir ein sehr schlichtes Cover wichtig ist. Persönlich finde ich das eine gute Lösung, die mir als Verlegerin und als Übersetzerin gefällt.

Ganz anders sieht es natürlich bei Übersetzungen von Romanen aus, die sich gut verkaufen, vor allem, wenn sie einen hohen literarischen Anspruch haben. Da fände ich es angebracht, einen gewissen Prozentsatz des Erlöses in den Vertrag zu nehmen, sollte das Buch ein kommerzieller Erfolg werden. Ich kenne keine Übersetzer*innen, die es sich leisten können, im Alter aufzuhören, das ist doch ein Skandal.

Larissa Bender, Übersetzerin aus dem Arabischen

Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Ja. Das ist zum Beispiel in den arabischen Ländern bei den meisten Verlagen der Fall, und nicht wenige Leser kaufen ein Buch wegen der Übersetzerin, wegen des Übersetzers.

Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Eine Seitenhonorierung ist in Ordnung. Allerdings sollte in vielen Fällen eine Zulage pro Seite gezahlt werden, zum Beispiel bei hohem Rechercheaufwand und bei allen schweren Sprachen wie Arabisch, Japanisch, Chinesisch etc., weil der übersetzerische Aufwand um ein Vielfaches höher ist.

Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Das hängt sehr vom Verlag ab. Einige Verlage halten sich an die Bedingungen des zwischen VS in ver.di / VdÜ und dem Börsenverein ausgehandelten Normvertrags, leider zu viele aber nicht, sodass insbesondere Übersetzer*innen von Büchern mit kleinen Auflagen niemals eine Beteiligung erhalten.

Terézia Mora, Schriftstellerin und Übersetzerin aus dem Ungarischen

Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Als einmal mein Name als Übersetzerin auf der Titelseite erschien, fühlte sich das für mich eher unangenehm an. Als hätte ich mich auf ein Bild mit dem Autor gedrängt. Aber das ist möglicherweise auch nur eine Gewöhnungssache. Als geübte Leserin schaue ich immer nach, wer übersetzt hat, und wenn ich die Arbeit des Übersetzers bereits kenne und schätze, dann ist das ein Grund mehr, das Buch zu kaufen.

Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Es weinen ja immer alle. Der Verlag, dass es teuer ist, der Übersetzer, dass es zu wenig ist. Mein Agent handelt seit einer Weile einen Pauschalpreis für das ganze Buch aus, dann weiß man, woran man ist.

Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Meine Beteiligung an Übersetzungen war bisher rein symbolischer Natur. So viele Exemplare, wie man verkaufen müsste, bevor es zu einer Beteiligung käme, kann man von hochliterarischen Büchern nicht verkaufen. So viel Publikum gibt es dafür gar nicht. Daran könnte man durchaus etwas ändern. Wobei, aus der Autorenperspektive gesprochen: Der Autor bekommt auch erst wieder etwas, wenn der Vorschuss verbraucht ist.

Hinrich Schmidt-Henkel, Übersetzer aus dem Französischen, Norwegischen und Italienischen

Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Alles, was unsere Sichtbarkeit verbessert, ist uns willkommen – und es kostet niemanden etwas! Börsenverein und der Übersetzerverband VdÜ haben kürzlich ein Papier zum guten Standard der Übersetzernennung herausgegeben, das kann man Verlagen nur ans Herz legen.

Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Die Vergütung pro Normseite der Übersetzung ist seit jeher die Basis unserer Honorierung. Auskömmlich war sie noch nie. Angesichts von seit Langem stagnierenden, zum Teil sogar rückläufigen Seitenhonoraren ist es dringender nötig denn je, weitere Vergütungen zu erhalten. Ich will von dem Glauben nicht lassen, dass wir ohne großen Aufwand innerhalb der Branche einen "Übersetzer-Euro" pro verkauftem Buch einrichten könnten. Das hätte eine durchschlagende Wirkung.

Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Höchstrichterlich festgesetzt ist eine Absatzbeteiligung ab 5.000 verkauften Exemplaren in der schwindelnden Höhe von 0,8 Prozent des Nettoladenpreises im Hardcover und 0,4 Prozent beim Taschenbuch. Die größten Auftraggeber, die Konzernverlage, unterlaufen das auch noch mit juristischen Tricksereien im Wissen, dass die Auftrag­nehmer sie deswegen schon nicht verklagen werden. In der Realität liegt das Einkommen kaum über dem Mindestlohn, und Altersarmut ist die Regel.

Karin Graf, Literaturagentin und Übersetzerin aus dem Englischen
 
Ich habe dafür gekämpft und nehme heute sehr scharf wahr, welche Verlage Übersetzer auf dem Cover und in der Vorschau, manchmal sogar mit Lebenslauf, nennen. Ich finde das gut und richtig. Die Leser sollen wissen, dass sie ein Buch nicht in der Originalsprache lesen, sondern dass der Text von einem Übersetzer in ihre Sprache gebracht wurde. Für diese Sprache haben die Übersetzer eine Art Urheberschaft. Das zeigen ganz leicht Vergleiche verschiedener Übersetzungen, insbesondere in der Literatur. Deshalb sollten Übersetzer mit ihrem Namen auf dem Cover zu sehen sein und an Nutzungsrechten beteiligt werden.

Die Vergabe der Rechte obliegt den Autoren und ihren Vertretern, aber an den Einnahmen daraus sollten Übersetzer beteiligt sein.

Gabriele Haefs, Übersetzerin aus dem Norwegischen, Dänischen, Schwedischen, Englischen, Irischen und Niederländischen

Sollte der Name der Übersetzerin, des Übersetzers besser sichtbar sein?
Unbedingt, es würde ja auch niemand eine CD herausbringen und nur den Namen des Komponisten vorn aufs Cover schreiben, aber nicht den der Solistin.

Stellt eine Honorierung pro Seite eine ausreichende Vergütung sicher – oder muss man sich für belletristische Texte andere Modelle überlegen?
Das ist sehr unterschiedlich, es kommt doch auf die Schwierigkeit der Übersetzung an, und das gilt nicht nur für Belletristik. Wenn viele Recherchen nötig sind oder einfach langes Herumfeilen am Text, ist die Seitenhonorierung selten ausreichend.

Wie werden Übersetzer*innen am Absatz und an weiteren Nutzungen der Texte beteiligt?
Ist ein wenig unterschiedlich, aber es gibt ja inzwischen immer die Erfolgsbeteiligung und die Beteiligung an den Nebenrechten, das ist jedenfalls auf einem guten Weg.

Den ersten Teil der Umfrage finden Sie hier.