Börsenverein

Verband will sich öffnen

21. Februar 2008
Redaktion Börsenblatt
Der Länderrat im Börsenverein hat sich dafür ausgesprochen, eine abgestufte Mitgliedschaft für Unternehmen vorzusehen, die branchennahe Produkte oder Dienstleistungen anbieten, aber laut Satzung keine ordentlichen Mitglieder werden können.
Der nächsten Hauptversammlung wird nun vorgeschlagen, die Möglichkeit einer solchen »korrespondierenden Mitgliedschaft« zu beschließen. Insbesondere auf Drängen der Verleger im Verband wurde präzisiert, dass die Offerte in der Regel nicht für literarische Agenturen, Autoren und Übersetzer gilt. Hier bestehe ein Konflikt »im Hinblick auf Kerninteressen der Vergütung«. Auch ausländische Unternehmen sollen den Antrag auf korrespondierende Mitgliedschaft stellen können. Die für die neue Mitgliedergruppe vorgesehenen Leistungen des Verbands sollen sich vornehmlich auf kommunikative Aspekte beziehen. So wird korrespondierenden Mitgliedern die Teilnahme an Mitgliederversammlungen gestattet sein, allerdings ohne Stimm- und Rederecht in der Hauptversammlung. Auch sollen sie eine Verkehrsnummer beantragen und an der BAG-Abrechnung teilnehmen können.