Richterspruch gegen Kannibalen-Buch

26. Februar 2008
Redaktion Börsenblatt
Im Streit um den Titel des Journalisten Günter Stampf, »Interview mit einem Kannibalen« (Seeliger Verlag), kommt es möglicherweise zu einem Prozess. Das Landgericht Berlin hat heute drei einstweilige Verfügungen (EVs) gegen den Verlag bestätigt.
Zwei Angehörige des wegen Mordes verurteilten Armin Meiwes hatten ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen. Derzeit erscheint das Buch mit geschwärzten Passagen. Die EVs richten sich etwa gegen den Abdruck von Auszügen aus einem forensisch-sexualmedizinischen Gutachten des Verurteilten. Auch wenn das Gutachten während einer öffentlichen Verhandlung thematisiert wurde, berechtige dies Journalisten nicht automatisch dazu, das Gehörte zu verbreiten, so die Richter. Verleger Thomas Seeliger sieht im Urteil der Richter unter anderem eine Einschränkung der Pressefreiheit.