Es enthält neue Informationen zu Lehrerprüfstücken, Preisnachlässen, zur Rücknahme irrtümlich oder zu viel bestellter Bücher, bevorzugten Bietern, Koppelungsangeboten sowie weiteren Themen. Sie gehen im Wesentlichen auf ein 2007 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts München zur Vergabe von Schulbuchaufträgen zurück. Zeitgleich ist das Merkblatt für kommunale Schulträger aktualisiert worden, das Buchhandlungen an die Auftraggeber weitergeben können.
Die Informationen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: