Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass die Vorratsdatenhaltung zwar wie beschlossen zulässig bleibt, die Weitergabe dieser Daten aber stark eingeschränkt wird. Strafverfolgungsbehörden erhalten im Wesentlichen nur dann Zugang zu den Nutzungsdaten der Provider, wenn es sich um schwere Straftaten handelt, wie zum Beispiel Mord oder Kinderpornographie.
Illegale Raubkopien fallen nicht unter die schweren Straftaten, folglich wird die Verfolgung dieses Deliktes extrem erschwert und in vielen Fällen unmöglich gemacht. Die FAZ titelt in ihrer heutigen Ausgabe bereits: Sauger haben freie Bahn.
Zu einem schlechteren Zeitpunkt könnte diese Entscheidung nicht kommen. Die Musikindustrie vermeldete kürzlich, dass sich mittlerweile ein wenn auch durch zweifelhafte Praktiken gefördertes Unrechtsbewusstsein bei illegalen Downloads einstellt. Bezahlte Downloads stiegen im letzten Jahr um 40 Prozent, die illegalen Praktiken gingen um 17 Prozent zurück.
Dabei ist es gleichermaßen erstaunlich, dass die Politik den ungehemmten Diebstahl geistigen Eigentums ebenso gelassen hinnimmt wie die vielfache Gängelung rechtschaffener Bürger durch die Musikindustrie. Dabei ließen sich die Interessen durchaus in Einklang bringen.
Beispielhaft agiert hier Frankreich: Mit dem Olivennes-Agreement wird über einen sehr pragmatischen Weg diskutiert, wie illegalen Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden kann. Stark vereinfacht formuliert sieht das Agreement vor, dass Internet-Provider den Datenverkehr auf illegale Downloads hin scannen und den jeweiligen Nutzer abmahnen. Die Eskalationsstufen reichen bis zur Sperrung des Accounts des Nutzers und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. Im Gegenzug verpflichten sich die Rechteinhaber, ihre Inhalte schnell und kopierschutzfrei ins Netz zu stellen. Damit bleiben die Möglichkeiten der Privatkopie erhalten, während gewerbliche illegale Aktivitäten effektiv gestoppt werden können. Frankreich stellt damit eindrucksvoll unter Beweis, dass amouröse Eskapaden durchaus nicht den Blick auf die strategischen Belange der Informationsgesellschaft vernebeln müssen.
Es ist in der Tat sehr verwunderlich, dass in Deutschland, nach wie vor als Land der Dichter und Denker bekannt, nach wie vor wenig geschieht, um die gesetzlich garantierten Eigentumsrechte zu schützen.
Was meinen Sie? Ich freue mich auf eine rege Diskussion,
Ihr Ronald Schild