"Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie ist die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht", erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie heute in Berlin.
Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. "Es ist schwer vorstellbar, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung Internetpiraten einen Freibrief ausstellen wollten", so Gorny weiter.