In der Entschließung werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, keine Maßnahmen zu ergreifen, »die im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der Abschreckung stehen, wie z.B. die Unterbrechung des Internet-Zugangs«.
Es bleibe dabei, dass die Achtung und der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden soll, die Kommission zur Bekämpfung der Piraterie aber vor allem alle betroffenen Akteure, auch die Verbraucher, in die Verantwortung einbeziehen sowie Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen auferlegen soll, heißt es bei urheberrecht.org. Eine Kriminalisierung der Verbraucher, die nicht auf Gewinn aus seien, sei jedoch nicht die richtige Lösung zur Bekämpfung der digitalen Piraterie.
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