Die Anwälte des Leipziger Gastronomen hätten u. a. an die großen Filialisten wie u.a. DBH, Thalia, Karstadt, Kaufhof, Dussmann, die Mayersche und Osiander Abmahnungen nebst Aufforderungen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Kostenerstattung zugestellt.
Grund für die einstweilige Verfügung waren nach Angabe des Eichborn Verlags jetzt Ausführungen Roths zu Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland, die auf Ermittlungsergebnissen des Bundeskriminalamtes und des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen beruhen. Jürgen Roth dazu: „Es geht nicht an, dass Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes über die Ndrangheta als substanzlos bezeichnet werden. Das schützt doch die Vertreter der Ndrangheta hier in Deutschland mit Hilfe der Instrumente des Rechtsstaats. Das ist absurd.“