Wie es heißt, stimmen beide Seiten darin überein, dass es im Vorfeld der Veröffentlichung von Daniel Kehlmanns Roman "Ruhm" zu Missverständnissen über die geplante Berichterstattung gekommen war, deren Auswirkungen allerdings in keine nachweisliche Rechtsverletzung mündeten. "Keine der Parteien beabsichtigte eine Verletzung von Urheberrechten. Rowohlt nimmt die Klage zurück. Die Verlage wollen ihre gute und professionelle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen."