Pressekonferenz Google Book Settlement

"Das Google Book Settlement in seiner bisherigen Form ist Rechtsgeschichte"

24. September 2009
Redaktion Börsenblatt
Wie es mit dem in seiner bisherigen Form verworfenen Google Book Settlement weitergeht, und welche Konsequenzen die geplante Verschiebung des Fairness Hearings für deutsche und europäische Verleger hat, war Gegenstand einer Pressekonferenz, zu der Börsenverein und VG Wort heute ins Frankfurter Buchhändlerhaus eingeladen hatten.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, gab nicht nur seiner Freude über die Rücknahme des Settlement-Entwurfs Ausdruck, sondern konstatierte auch ein zunehmendes Bewusstsein für das Urheberrecht und die Werte, die es sichert. "Wir haben es  mit einem Bewusstseinsveränderungsprozess zu tun", sagte Skipis.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang schilderte, wie die Intervention des amerikanischen Justizministeriums, das zugleich oberste Kartellbehörde ist, zustande kam, die schließlich das Google Book Settlement in seiner vorliegenden Form zu Fall brachte. Ursprünglich, so Sprang, sei ein wesentlich schärferes Schreiben des Department of Justice (DoJ) geplant gewesen. Man habe dann noch einmal mit den Vertragsparteien gesprochen und das Schreiben abgemildert. Dem zuständigen Richter am Southern District Court of New York sei aber durch das Schreiben vom 18. September unmissverständlich klar gemacht worden, dass die Zustimmung zum Settlement-Vertrag einen rechtswidrigen Zustand herbeigeführt hätte.

Ob der Richter dem Antrag der Vergleichsparteien, das Fairness Hearing auszusetzen, stattgibt, ist noch offen. Für den wenig wahrscheinlichen Fall, dass das Hearing doch am 7. Oktober stattfindet, sei aber davon auszugehen, dass der Richter das Settlement ablehnt. "Das Google Book Settlement in seiner bisherigen Form ist Rechtsgeschichte", betonte Sprang.

Nach dem Willen der Settlement-Parteien soll am 6. November eine sogenannte "Status Conference" stattfinden, bei der über das weitere Vorgehen gesprochen wird. Die europäischen Rechteinhaber haben den Wunsch geäußert, unmittelbar an der Neuverhandlung des Settlements beteiligt zu werden. Es sei aber auch denkbar, so Sprang, dass die europäischen Werke und damit auch die Rechteinhaber komplett aus dem Buchsuche-Vergleich herausgenommen werden. "Wir haben es mit einem Prozess der kompletten Neubsinnung zu tun", sagte Sprang.

Problematisch ist in den Augen von Skipis und Sprang die Position der EU-Kommission, die sich nicht hinter die europäischen Rechteinhaber gestellt, sondern sich offen für eine Kooperation mit Google ausgesprochen habe. Es sei aber Aufgabe der öffentlichen Hand, Bibliotheken mit den notwendigen Mitteln für die Digitalisierung ihrer Bestände auszustatten, statt auf eine privatwirtschaftliche Lösung zu setzen, unterstrich Skipis. Der Börsenverein hofft, dass Frankreich sich mit dem Wunsch durchsetzt, den Nachfolger für Binnenkommissar McCreevy zu benennen und das Urheberrechtsressort zu behalten. Die Google-freundliche Medienkommissarin Viviane Reding hat bisher stets bekräftigt, dass sie die Zuständigkeit für das Urheberrecht  zugesprochen bekommt.

Für die VG Wort ändert sich nach den Worten von Vorstand Robert Staats zunächst nichts. Sollte es in einem veränderten Settlement bei der Entschädigungsregelung für Rechteinhaber (60 US-Dollar Kompensation pro digitalisierten Titel) bleiben, werde die Verwertungsgesellschaft entsprechend tätig.