Recht und Gesetz
OVG Koblenz: Bibliothek muss Druckwerke nicht abnehmen
4. November 2009
Ein Verleger hat keinen Anspruch darauf, dass die zuständige Bibliothek seine Druckwerke als so genannte Pflichtexemplare abnimmt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 5. Oktober entschieden (Az.: 2 A 10243/09.OVG).