Ulmer Verlag gegen ULB Darmstadt

Entscheidung wird erst am 24. November bekannt gegeben

10. November 2009
Redaktion Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die für den 10. November angesetzte Verkündung der Entscheidung über die Einstweilige Verfügung des Ulmer Verlags gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt verschoben. Die Entscheidung soll nun erst am 24. November bekannt gegeben werden.

In dem Berufungsverfahren, in dem der Rechtsanwalt Gernot Schulze den Ulmer Verlag vertritt, geht es um die Rechtmäßigkeit der Digitalisierung von Buchinhalten, die anschließend über Terminals in Lesesälen der Universität zugänglich gemacht werden sollen (auf der Grundlage von Paragraf 52 b Urheberrechtsgesetz). Der Ulmer Verlag hatte gegen diese Praxis eine Einstweilige Verfügung erwirken wollen.

Die Bibliothek hatte nicht nur Lehrbücher digitalisiert, sondern auch den Download dieser Titel auf Datenträger (USB-Sticks) erlaubt. Dies hatte die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt, für unzulässig erklärt. Die Richter hatten jedoch keine Einwände gegen die Digitalisierung der Lehrbuchbestände, sofern dieser keine vertraglichen Gründe entgegenstünden.

Der Ulmer Verlag ging nun mit dem Argument in Berufung, den betroffenen Verlagen hätte zunächst die Chance eingeräumt werden müssen, ein vertragliches Angebot zur Digitalisierung vorzulegen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Sollte das OLG Frankfurt die Position der Vorinstanz bestätigen, hätte der Ulmer Verlag die Option, die Frage der Digitalisierung in einem Hauptsacheverfahren zu klären.